Schlagwort-Archive: Kurzfristigkeit

Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen

Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen.

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Grenze der Lohnsteuerpauschalierung für Kurzfristige rückwirkend ab 1.1.2017 erhöht

Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Tagesgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristigen Aushilfen auf 72 € angehoben.

Die Anpassung dieser Tagesgrenze, die bislang 68 € täglich betrug, ist aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2017 auf 8,84 € nötig geworden.

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Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor.

Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor, wenn diese Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Hierbei müssen Sie aber keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der persönlichen Verhältnisse, also der konkreten Einkommensverhältnisse, des Arbeitnehmers vornehmen. Vielmehr müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse prüfen.

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Grundlohnberechnung für SFN-Zuschläge

Die Grundlohnberechnung für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge ist oft ein kompliziertes Terrain für das Lohnbüro. Gerade bei Minijobbern stellt sich daher oft die Frage, welche Lohnarten sind bei der Grundberechnung zu berücksichtigen – und natürlich welche nicht.

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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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Gleitzonenformel 2017 für mehrfachbeschäftigte Minijobber

Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte ist für viele Lohnabrechner ein Graus. Doch gewusst wie, kann das Rätsel Gleitzonenformel schnell gelöst werden. Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte gilt insbesondere für mehrfachbeschäftigte Minijobber, die mit ihrem Gesamtentgelt die 450-€-Grenze überschreiten.

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Keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Seit 2016 gibt es keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen mehr. Der Jahresbeginn heißt auch das alte Jahr abzuschließen. Für die Sozialversicherung bedeutet es, die Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale für die geringfügig Beschäftigten zu versenden.

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Mindestlohnerhöhung führt zum Überschreiten der Minijobgrenze

Zum Jahreswechsel wird die Angst vieler Minijobber Realität – die Mindestlohnerhöhung kommt. Durch den gestiegenen Mindestlohn überschreiten die Minijobber die 450-€-Grenze und werden voll versicherungspflichtig. Doch was bedeutet das Überschreiten der Minijobgrenze überhaupt?

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Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen

Die Weihnachtszeit beginnt, das heißt im Einzelhandel und in der Gastronomie, dass jetzt wieder die Zeit für kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft beginnt. Denn gerade im Einzelhandel und der Gastronomie brummt jetzt das Geschäft – jedenfalls wünsche ich dies den Betriebsinhabern. Aber auch andere Branchen haben natürlich zum Jahresende oftmals einen erhöhten Personalbedarf – hier gelten die folgenden Ausführungen natürlich auch.

In vielen Branchen bedeutet aber „gutes Geschäft“ auch viel Arbeit, die mit zusätzlichem Personalaufwand bewältigt werden muss. Hier bietet es sich deshalb an, mit kurzfristigen Aushilfen zu arbeiten. Denn diese sind flexibel einsetzbar und können für einen kurzen überschaubaren Zeitraum wesentlich besser die Auftragsspitzen abfangen, als 450-€-Kräfte. Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen weiterlesen

So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern

Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist oft ein Thema. Bei der Beschäftigung von Minijobbern taucht immer wieder die Frage auf, ob Minijobber überhaupt einen Urlaubsanspruch haben und wenn ja wie hoch dieser Urlaubsanspruch ist. Die Frage nach dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch von Minijobbern lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Ihre Minijobber gelten nämlich arbeitsrechtlich als (Teilzeit)Arbeitnehmer und haben daher im Grunde dieselben Ansprüche wie Ihre vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Damit ist der grundsätzliche Urlaubsanspruch von Minijobbern geklärt.

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