Midijobs – neue Entgeltgrenzen ab Oktober 2022
Die Entgeltgrenzen bei Midijobs (Übergangsbereich) sind zum 1.10.2022 angepasst worden
Die Entgeltgrenzen bei Midijobs (Übergangsbereich) sind zum 1.10.2022 angepasst worden
Arbeitnehmer, die mit ihrem Entgelt im Midijobbereich liegen, müssen grundsätzlich auch Steuern zahlen. Doch tatsächlich entfällt für die meisten Midijobber die Steuerzahlung aufgrund entsprechend hoher Freibeträge.
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs parallel nebeneinander bei verschiedenen Arbeitgebern aus, so sind diese zusammenzurechnen. Bei dieser Gesamtbeurteilung kann es dazu kommen, dass es sich um einen mehrfachbeschäftigten Midijobber handelt.
Wechselt ein Minijobber in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, so ist dieser Statuswechsel auch per Sozialversicherungsmeldung an die Minijob-Zentrale zu melden. Lesen Sie hier mehr über die Meldepflichten des Arbeitgebers und die häufigsten Meldungen beim Wechsel von Minijob in Vollzeit.
Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.
Am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2020 auf über ein Prozent.
Wenn der Nebenjob ein Midijob ist
Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.
Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.