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Entscheidungshilfe Ferienjobs

Ferienjob: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe

In den Sommermonaten stehen wieder viele Betriebe vor der Frage, wie sie die Urlaubszeit der Arbeitnehmer überbrücken. Vielfach werden dafür Ferienjobber in den Betrieben beschäftigt, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Doch wie sollen diese Ferienjobber beschäftigt werden? Im Minijob oder in einer kurzfristigen Beschäftigung. Der folgende Artikel dient als Entscheidungshilfe beim Ferienjob.

Ferienjobber 2020

Ferienjobber 2020 länger beschäftigen

Die Corona-Krise hält nicht nur Einschränkungen bereit. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können Sie 2020 Ferienjobber länger als kurzfristige Aushilfen beschäftigen. Die Kurzfristigkeitsgrenzen sind im Jahr 2020 nämlich ausgeweitet worden. Ferienjobber können als kurzfristige Aushilfen 2020 bis zu fünf Monate beschäftigt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Lohnsteuerpauschalierung 25 %

Für kurzfristig Beschäftigte sollen die Pauschalierungsgrenzen 2020 steigen

Neue Lohngrenzen für die pauschale Lohnsteuer bei kurzfristigen Aushilfen. Die Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung kurzfristiger Aushilfen sind 2020 endlich angepasst worden.

Voraussetzungen geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Voraussetzungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?

Höhe des Urlaubsanspruchs im Minijob

Urlaubsanspruch im Minijob

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass auch die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub nehmen können. Doch wie viele Urlaubstage bekommt ein Minijobber eigentlich?

Minijob und unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub im Minijob ist möglich

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Doch ist dieser Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bleibt auch dem Minijobber nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Krankmeldung auch bei Ferienjob

Auch kurzfristige Aushilfen in einem Ferienjob müssen eine Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Unterscheidung Minijob und kurzfristiger Job

Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen

Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.

Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung abrechnen

Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.

Steuern im Minijob

Minijob und Steuer: Ist die Pauschsteuer Pflicht?

Minijob und Steuer ist eine oft gestellte Frage, wenn es um die kleinen Beschäftigungsverhältnisse geht. Oft wird hier eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % genutzt, die aber nicht immer die beste Lösung ist.

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