Gleitzonenformel 2017 für mehrfachbeschäftigte Minijobber

Gleitzonenformel 2017 für mehrfachbeschäftigte Minijobber

Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte ist für viele Lohnabrechner ein Graus. Doch gewusst wie, kann das Rätsel Gleitzonenformel schnell gelöst werden. Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte gilt insbesondere für mehrfachbeschäftigte Minijobber, die mit ihrem Gesamtentgelt die 450-€-Grenze überschreiten.

Gleitzonenformel bei Mehrfachbeschäftigte

Die Gleitzonenformel kommt immer dann zum Tragen, wenn das Gesamtentgelt von mehrfachbeschäftigten Minijobbern die 450-€-Grenze überschreitet. Liegt nämlich das regelmäßige Gesamtentgelt aus den Minijobs oberhalb von 450 €, so sind die einzelnen Minijobs nicht mehr als Minijobs zu bewerten. Vielmehr sind dann alle Minijobs versicherungspflichtig. Es zählt aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht das Gesamtentgelt, da alle parallel ausgeübten Minijobs gesamt betrachtet und bewertet werden müssen. Aus dem Multi-Minijobber wird somit ein „Midijobber“.

Liegt das regelmäßige Gesamtentgelt im Gleitzonenbereich von 450,01 € bis 850 €. Dann wenden Sie im Lohnbüro die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte an.

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Beispiel:

Ein bei Ihnen beschäftigter Minijobber mit einem Entgelt von 300 €, übt ab 1.2. einen weiteren Minijob aus. In diesem verdient er 250 € monatlich.

 Ab 1.2. überschreitet der Minijobber durch den 2. Minijob die 450-€-Grenze (300 € + 250 € = 550 €) und verliert dadurch in beiden Beschäftigungen den Minijobberstatus. Es tritt Versicherungspflicht ein.


So arbeiten Sie mit der Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte

Handelt es sich bei einem Ihrer Abrechnungsfälle um einen Minijobber, der durch die Zusammenrechnung mehrerer Minijobs, in den Gleitzonenbereich kommt, dann sollten Sie die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte kennen.

Lesen Sie bitte auch meinen Artikel zur Gleitzonenformel 2017. Hier geht es jedoch lediglich um die Gleitzonenberechnung bei einem Job.

Es gilt für die Gleitzonenberechnung der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer nicht sofort mit den vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird, sondern der prozentuale Anteil an den Beiträgen für den Midijobber mit zunehmenden Verdienst steigt. Diese Sicht gilt aber leider nur für den Arbeitnehmer, als Arbeitgeber zahlen Sie immer den vollen Arbeitgeberbeitrag aus dem tatsächlich erzieltem Bruttoentgelt.

Besondere Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte

Diese besondere Beitragslastverteilung wird durch eine besondere Berechnungsformel  erzielt. Für die Berechnung der Arbeitnehmeranteile, muss nämlich zuerst der Gesamtbeitrag je Sozialversicherungszweig berechnet werden. Innerhalb der Gleitzonen jedoch nicht aus dem tatsächlichen Verdienst, sondern aus einer „künstlich“ heruntergerechneten beitragspflichtigen Einnahme. Diese Berechnungsformel ist die Gleitzonenformel.

Für Mehrfachbeschäftigte mit einem Gesamtentgelt innerhalb der Gleitzone wird die Formel etwas erweitert, sodass in der Gleitzonenformel auch die Verteilung der Einnahmen aus den unterschiedlichen Beschäftigungen berücksichtigt wird.

Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte

Für Mehrfachbeschäftigte gilt folgende vereinfachte Formel für 2017 zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme:

(1,2802375 x Gesamtarbeitsentgelt – 238,201875) x Einzelarbeitsentgelt/Gesamtarbeitsentgelt

Übrigens: Der Faktor F zur Gleitzonenberechnung beträgt für das Jahr 2017: 0,7509.


Fortsetzung des Beispiels:

Das Gesamtentgelt beträgt 550 € und das Einzelentgelt in der aktuellen Beschäftigung bei Ihnen 300 € (Fremdentgelt 250 €).

Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme:

(1,2802375 x 550 € – 238,201875) x 300€/550 € = 254,14 €

Aus dieser reduzierten beitragspflichtigen Einnahme werden nun die Beiträge ermittelt.


 

Haben Sie noch weitere Fragen zur Gleitzonenberechnung oder Minijobbern mit mehreren Jobs, dann tragen Sie sich für meinen monatlichen Newsletter ein.

 

Lesen Sie bitte auch meinen Artikel zu den Sozialversicherungsmeldungen beim Wechsel vom Minijob in die Gleitzone.

 

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5 Antworten

  1. […] mit 500 € (Gleitzone, rentenversicherungspflichtig, aber kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei; […]

  2. […] Da der Minijobber mit dem Gesamtentgelt die 450-€-Minijobgrenze überschreitet, tritt in beiden Jobs Sozialversicherungspflicht ein. Der Minijobberstatus ist damit verloren. Der Minijobber ist nach den Gleitzonenregelungen abzurechnen. […]

  3. […] Die Formel für mehrfachbeschäftigte Gleitzonenarbeitnehmer für 2017 finden Sie in diesem Artikel. […]

  4. […] Da die Jahres-Minijobgrenze von 5.400 € überschritten ist, kommt hier kein Minijob in Betracht, sondern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (in der Gleitzone). […]

  5. […] Weitere Berechnungsbeispiele: Gleitzonenberechnung 2017 Gleitzonenberechnung 2017 für Mehrfachbeschäftigte […]

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