Höhere Insolvenzgeldumlage 2025
Die Insolvenzgeldumlage wird 2025 erhöht, so dass sich die Lohnnebenkosten auch für Minijob-Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie beträgt 0,15 % ab 01.01.2025.
Die Insolvenzgeldumlage wird 2025 erhöht, so dass sich die Lohnnebenkosten auch für Minijob-Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie beträgt 0,15 % ab 01.01.2025.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Für die Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn. Dieser steigt zum 1.1.2025, so dass Gebäudereiniger mehr Bruttoentgelt haben.
Die Minijob-Zentrale senkt ab 01.01.2025 die U2-Umlagebeiträge um 0,02%.
Erzielt ein Minijobber monatlich schwankende Entgelte, kann es zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen. Ob dies Auswirkungen auf den Minijob-Status hat, hängt von einer Jahresbetrachtung ab. Hier lesen Sie wie der Fragestellung begegnen.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Einmalzahlungen sind auch für Minijobber möglich. Allerdings ist dabei auf ein paar Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Beitragsberechnung zu achten.
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn und gilt auch für Minijobber.
Entgeltumwandlungen können für Minijobber ein probates Mittel sein, trotz Verdienst oberhalb der Minijobgrenze als Minijobber beschäftigt zu sein.
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.