Arbeitgeberbeiträge 2024 für Minijobber stabil
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.
Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die richtige versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.
Eine kurzfristige Beschäftigung sorgt für keinen Krankenversicherungsschutz der Beschäftigten. Dafür sind dann auch keine Beiträge fällig. Doch wie sind kurzfristige Aushilfen krankenversichert?
Die Regelaltersgrenze steigt in den kommenden Jahren allmählich bis auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren an. Diese Grenze ist auch für die versicherungsrechtliche Beurteilung in der betrieblichen Entgeltabrechnung immer wieder heranzuziehen.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch an Minijobber gezahlt werden. Betriebe können diese Chance nutzen und Sozialabgaben einsparen.
Beamte im Minijob haben einige Vorzüge für den Betrieb – denn mit der Beschäftigung eines Beamten entfallen regelmäßig die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge.
Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.
Die Kosten für Minijobber aus Arbeitgebersicht (Arbeitgeberbelastung) ist auch 2023 hoch. Arbeitgeber zahlen rund 30 Prozent zusätzlich zum Lohn.
Der Berechnungsfaktor F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme bei Midijobs ändert sich ab 1.1.2023. Dadurch ergibt sich für 2023 eine neue Berechnungsformel für Midijobs. Ferner ist auch der Entgeltbereich bei den Midijobs ausgeweitet worden.