Kategorie: Beiträge

Arbeitgeberbeitrag Minijob 2024

Arbeitgeberbeiträge 2024 für Minijobber stabil

Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.

Midijob richtig beurteilen

Midijob richtig beurteilen

Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die richtige versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.

Krankenversicherungsschutz kurzfristige Aushilfen

Krankenversicherung von kurzfristigen Aushilfen

Eine kurzfristige Beschäftigung sorgt für keinen Krankenversicherungsschutz der Beschäftigten. Dafür sind dann auch keine Beiträge fällig. Doch wie sind kurzfristige Aushilfen krankenversichert?

Überschreiten der Minijobgrenze

Minijobber darf 520 Euro überschreiten

Das Überschreiten der Minijobgrenze kann zulässig sein, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar eintritt. Außerdem darf die Minijobgrenze nur um einen bestimmten Wert überschritten werden.

Regelaltersgrenze

Regelaltersgrenze in Deutschland

Die Regelaltersgrenze steigt in den kommenden Jahren allmählich bis auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren an. Diese Grenze ist auch für die versicherungsrechtliche Beurteilung in der betrieblichen Entgeltabrechnung immer wieder heranzuziehen.

Inflationsausgleichsprämie 2023

Inflationsausgleichsprämie auch für Minijobber

Die Inflationsausgleichsprämie kann auch an Minijobber gezahlt werden. Betriebe können diese Chance nutzen und Sozialabgaben einsparen.

Beamte und Minijob

Beamte und Minijob

Beamte im Minijob haben einige Vorzüge für den Betrieb – denn mit der Beschäftigung eines Beamten entfallen regelmäßig die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge.

Wechsel Versicherungspflicht in Minijob

Wechsel von Versicherungspflicht zum Minijob

Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.

Arbeitgeberbelastung 2023

Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023

Die Kosten für Minijobber aus Arbeitgebersicht (Arbeitgeberbelastung) ist auch 2023 hoch. Arbeitgeber zahlen rund 30 Prozent zusätzlich zum Lohn.

Midijob Faktor 2023

Midijobformel 2023 – neuer Faktor F 2023

Der Berechnungsfaktor F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme bei Midijobs ändert sich ab 1.1.2023. Dadurch ergibt sich für 2023 eine neue Berechnungsformel für Midijobs. Ferner ist auch der Entgeltbereich bei den Midijobs ausgeweitet worden.

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