Grenze der Lohnsteuerpauschalierung für Kurzfristige rückwirkend ab 1.1.2017 erhöht

Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Tagesgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristigen Aushilfen auf 72 € angehoben. Die Anpassung dieser Tagesgrenze, die bislang 68 € täglich betrug, ist aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2017 auf 8,84 € nötig geworden.