In den Sommermonaten arbeiten zahlreiche Aushilfen als kurzfristig Beschäftigte in den Betrieben. Wichtiges Kennzeichen dieser Beschäftigungsart ist die Befristung des Beschäftigungsverhältnisses. Doch kann ein solches befristetes Beschäftigungsverhältnis auch verlängert werden?
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor, wenn diese im Voraus auf nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder vertraglich begrenzt ist. Damit ist ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis oftmals die perfekte Wahl für Ferienjobs.
Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen erneut ausgeweitet werden. Dies wurde Ende März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Damit soll die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen vom Jahr 2020 auch im Jahr 2021 wiederholt werden. In Anbetracht der anhaltenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen als (nahezu) sicher.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ausgeweitet. Seit März gelten als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung die vorübergehend angehobenen Kurzfristigkeitsgrenzen von 5 Monaten bzw. 115 Arbeitstagen. Damit soll Ende Oktober Schluss sein. Ab November 2020 sollen wieder die bisherigen Grenzen gelten.
Die Beschäftigung von Schulabgängern als kurzfristige Aushilfen ist gang und gäbe. Allerdings sollten Betriebe bei Schulabgängern in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis genau hinsehen. Denn bei Schulabgängern kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen sein.
Die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ist beschlossene Sache. Die Kurzfristigkeitsgrenzen werden von bislang 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstage auf nun 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet. Damit kommt die Politik der Forderung der Landwirtschaft nach, die für die Ernte dringend Erntehelfer bedarf.
Das Bundeskabinett hat dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) bereits am 18.9.2019 zugestimmt. In diesem sollen (endlich) auch die Lohngrenzen für die Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Aushilfen angehoben werden. Die Änderungen treten voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft – konkret am Tag nach er Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.
Die Abrechnung von einem Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung ist gängige Praxis in der Lohnabrechnung. Dennoch tauchen natürlich gerade vor dem Beginn der Sommerferien immer wieder einige Fragen zu diesen Spezialfällen auf. Schließlich sind nicht immer Ferien und die versicherungsrechtliche Beurteilung ist nicht ohne Probleme..
Natürlich ist bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen zu leisten. Auch wenn viele Betriebe davon ausgehen, dass kurzfristige Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, so sieht das Gesetz jedoch eindeutige die Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen vor.