Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen
Für kurzfristige Aushilfen besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Doch ist die pauschale Lohnsteuer nicht immer die günstigste Möglichkeit. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an.
Für kurzfristige Aushilfen besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Doch ist die pauschale Lohnsteuer nicht immer die günstigste Möglichkeit. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.…
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Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.
Minijob und Steuer ist eine oft gestellte Frage, wenn es um die kleinen Beschäftigungsverhältnisse geht. Oft wird hier eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % genutzt, die aber nicht immer die beste Lösung ist.
Entgeltfortzahlung ist auch bei kurzfristigen Aushilfen zu zahlen – es gibt aber Ausnahmen.
Ein schwieriges Thema ist das Zusammenspiel von Praktikanten und Mindestlohn. Die Lohnabrechner fragen sich bei Praktika stets, ob der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Ein aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht sorgt für etwas mehr Klarheit.
Grundsätzlich sind Minijobs versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Entgelt die Minijobgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist jedoch bis zu dreimal möglich, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.
Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.