Schlagwort: Wartezeit

Entgeltfortzahlung bei kurzfristigen Aushilfen

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfen erhalten im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Allerdings sind Sie im Lohnbüro hier gefordert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die kurzfristigen Aushilfen keinen Lohn fortgezahlten. Dann heißt es, keine Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen.

Kurzfristige Aushilfen und Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Natürlich ist bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen zu leisten. Auch wenn viele Betriebe davon ausgehen, dass kurzfristige Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, so sieht das Gesetz jedoch eindeutige die Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen vor.

EFZ

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber in der Wartezeit

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber, das hört sich für viele Arbeitgeber verlockend an. Andere Arbeitgeber sagen sich vielleicht, dass sie noch nie Entgeltfortzahlung an Minijobber gezahlt haben. Doch was ist eigentlich richtig beim Thema Entgeltfortzahlung an Minijobber?

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber

Die ersten Arbeitstage bei Minijobber sind besonders wichtig. Denn hier entscheidet sich bereits, ob Sie den Minijobber im Betrieb gebrauchen können oder nicht. Leider gibt es bekanntlich unter den Minijobbern nicht nur „tolle Arbeitnehmer“, sondern leider auch oft genug faule Eier. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn ein neuer Minijobber kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses…
Weiterlesen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner