Minijob und Steuern 2024
Im Minijob werden auch Steuern fällig. Doch welche Möglichkeiten der Besteuerung gibt es und welche ist am günstigsten für den Minijobber und den Betrieb.
Im Minijob werden auch Steuern fällig. Doch welche Möglichkeiten der Besteuerung gibt es und welche ist am günstigsten für den Minijobber und den Betrieb.
Minijobber, die eine neue Beschäftigung aufnehmen, stehen vor der Entscheidung, ob sie rentenversicherungspflichtig oder rentenversicherungsfrei beschäftigt sein wollen. Zwar unterliegen Minijobber bei der Aufnahme eines Minijobs zunächst der Rentenversicherungspflicht in dem Minijob, aber sie haben die Möglichkeit sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies kann mit einem einfachen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber erfolgen.
Mindestlohn steigt ab 1.7.2021 erneut
Aktuell stehen viele Betriebe vor der Frage, ob neue Arbeitnehmer besser als Minijobber oder als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden sollen. Hier finden Sie eine Entscheidungshilfe.
In bestimmten Branchen erfordert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Abgabe von Sofortmeldungen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe.
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Steigende Arbeitslosenzahlen führen in vielen Lohnbüros zu Fragen zur Kombination von Minijob und dem Bezug von Arbeitslosengeld. Muss der Betrieb hier etwas beachten? Kann der volle Lohn ausgezahlt werden, ohne dass es zu Einbußen beim Arbeitslosengeld kommt?
Die vorgezogene Altersrente ist für viele Arbeitnehmer ein lang herbeigesehntes Ziel. Sobald die Möglichkeit besteht, dem Arbeitsleben den Rücken zu kehren, nutzen viele Arbeitnehmer diese Chance. Doch viele Altersrentner üben neben der Altersrente noch einen Minijob aus. Was gilt es dabei zu beachten?
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
Geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Minijob rentenversicherungspflichtig. Daher ist grundsätzlich nein Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann sich der Minijobber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.