Keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen
Seit 2016 gibt es keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen mehr. Der Jahresbeginn heißt auch das alte Jahr abzuschließen. Für die Sozialversicherung bedeutet es, die Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale für die geringfügig Beschäftigten zu versenden.