Wechsel von Versicherungspflicht zum Minijob
Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.
Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.
Die Jahresmeldungen für die Minijobber sind bis spätestens 15.2.2023 zu übermitteln. Diesmal gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in den Sozialversicherungsanmeldungen angeben, wie der kurzfristig Beschäftigte krankenversichert ist. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich, ob eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private bzw. anderweitige Versicherung besteht.
Die Steueridentifikationsnummer ist auch für Minijobber Pflicht in der Entgeltabrechnung.
In bestimmten Branchen erfordert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Abgabe von Sofortmeldungen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe.
Jeden Monat treten zahlreiche Minijobber in Betrieb ein. Doch verlassen auch zahlreiche Minijobber monatlich die Unternehmen. In diesem Zusammenhang sind regelmäßig Abmeldung zur Sozialversicherung zu erstellen.
Jährlich sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung aus der Lohnsoftware zu versenden.
Jahresmeldungen 2020 sind auch für Minijobber zu erstellen.
Auch für kurzfristige Aushilfen sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstatten. Denn auch für die kurzfristigen Aushilfen gelten im Grunde dieselben Meldespielregel wie für die übrigen Arbeitnehmer. Jedenfalls fast – denn es sind auch ein paar Besonderheiten zu beachten.
Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.