Kategorie: Meldungen

Wechsel Versicherungspflicht in Minijob

Wechsel von Versicherungspflicht zum Minijob

Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.

Minijobs Jahresmeldungen 2022

Jahresmeldungen 2022 für Minijobber

Die Jahresmeldungen für die Minijobber sind bis spätestens 15.2.2023 zu übermitteln. Diesmal gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Krankenversicherungsschutz kurzfristige Meldepflicht

Kurzfristig Beschäftigte – neue Meldepflicht ab 2022

Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in den Sozialversicherungsanmeldungen angeben, wie der kurzfristig Beschäftigte krankenversichert ist. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich, ob eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private bzw. anderweitige Versicherung besteht.

Steueridentifikationsnummer

Minijobs und Steueridentifikationsnummer 2022

Die Steueridentifikationsnummer ist auch für Minijobber Pflicht in der Entgeltabrechnung.

Sofortmeldepflicht Gastronomie

In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht

In bestimmten Branchen erfordert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Abgabe von Sofortmeldungen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe.

Abmeldung Minijob

Abmeldung eines Minijobbers

Jeden Monat treten zahlreiche Minijobber in Betrieb ein. Doch verlassen auch zahlreiche Minijobber monatlich die Unternehmen. In diesem Zusammenhang sind regelmäßig Abmeldung zur Sozialversicherung zu erstellen.

UV-Jahresmeldungen

UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen

Jährlich sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung aus der Lohnsoftware zu versenden.

Jahresmeldungen 2020 für Minijobber

Jahresmeldungen 2020 für Minijobber

Jahresmeldungen 2020 sind auch für Minijobber zu erstellen.

Sozialversicherungsmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Sozialversicherungsmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Auch für kurzfristige Aushilfen sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstatten. Denn auch für die kurzfristigen Aushilfen gelten im Grunde dieselben Meldespielregel wie für die übrigen Arbeitnehmer. Jedenfalls fast – denn es sind auch ein paar Besonderheiten zu beachten.

Rentenversicherungspflicht im Minijob

Rentenversicherungspflicht im Minijob

Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.

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