UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen

UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen

UV-Jahresmeldungen

Zum 16.2. eines jeden Jahres sind die UV-Jahresmeldungen im Lohnbüro für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen und übermitteln. Die UV-Jahresmeldungen sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen zu erstellen – auch wenn diese gar nicht mehr bei Ihnen tätig sind.

UV-Jahresmeldungen

Die UV-Jahresmeldungen müssen Sie im Grunde einmal jährlich erstellen und versenden. Allerdings gehen diese UV-Jahresmeldungen gar nicht an die Unfallversicherung, sondern an die Einzugsstellen der Arbeitnehmer (Krankenkassen bzw. Minijob-Zentrale). Denn die UV-Jahresmeldungen dienen lediglich den Rentenversicherungsprüfern zur Überprüfung der gemeldeten UV-Entgelte.

Die UV-Jahresmeldungen 2020 müssen Sie für alle Arbeitnehmer erstellen, die im Jahr 2020 bei Ihnen tätig waren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur ein paar Wochen im Laufe des Jahres bei Ihnen im Betrieb beschäftigt waren. Die UV-Jahresmeldungen sind also nicht nur für Arbeitnehmer zu erstellen, die über den Jahreswechsel tätig sind (im Gegensatz zu den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung). Sie müssen im Lohnbüro also daran denken, dass Sie die UV-Jahresmeldungen auch für die kurzfristigen Aushilfen, die im Laufe des Jahres bei Ihnen gearbeitet haben, erstatten.

Der Meldezeitraum für die UV-Jahresmeldungen ist immer der komplette Jahreszeitraum, also stets 1.1. bis 31.12.. Das gilt insbesondere auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen, die nur in den Sommermonaten oder gar nur wenige Tage beschäftigt waren.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer war als kurzfristige Aushilfe bei Ihnen vom 1.7.2020 bis 31.7.2020 beschäftigt.

Die UV-Jahresmeldung ist für das komplette Jahr (Meldezeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2020) zu erstatten.

 

Mehrere kurzfristige Einsätze innerhalb eines Jahres

Haben Sie kurzfristige Aushilfen beschäftigt, die mehrfach im Jahr 2020 bei Ihnen kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt haben, so brauchen Sie nur eine UV-Jahresmeldungen für das Jahr 2020 erstatten. In dieser UV-Jahresmeldung sind dann aber die UV-Entgelte der einzelnen Arbeitseinsätze zu summieren.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat bei Ihnen als kurzfristige Aushilfe folgende kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt:

1.4. bis 30.4.2020 mit einem UV-Entgelt: 1.000 Euro

1.6. bis 15.6.2020 mit einem UV-Entgelt: 1.000 Euro

1.8. bis 10.9.2020 mit einem UV-Entgelt: 1.500 Euro

UV-Jahresmeldung 2020 bis spätestens 16.2.2021:

Meldezeitraum: 1.1.2020 bis 31.12.2020

UV-Entgelt: 3.500 Euro

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Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale

Die UV-Jahresmeldungen senden Sie an die Minijob-Zentrale. Als Abgabegrund für die UV-Jahresmeldungen ist Abgabegrund 92 zu wählen.

Das gemeldete UV-Entgelt findet sich natürlich auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen im digitalen Lohnnachweis an den Unfallversicherungsträger.

In den elektronischen Lohnnachweisen an die neue Annahmestelle der Unfallversicherung müssen Sie neben den UV-Entgelten auch die Arbeitsstunden der kurzfristigen Aushilfen melden.

Neuregelungen kurzfristige Aushilfen und Zeitgrenzen 2021

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Eine Antwort

  1. […] Update: Eine aktuellere Version des Artikels finden Sie hier (Stand 15.2.2021) […]

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