Minijobs – Jahresabschlussarbeiten
Die Jahresabschlussarbeiten im Lohnbüro sollten Sie auch für Ihre Minijobber durchführen und nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Die Jahresabschlussarbeiten im Lohnbüro sollten Sie auch für Ihre Minijobber durchführen und nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.
Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.
Meldungen bei Minijobs fallen genauso an wie bei Ihren anderen Arbeitnehmern auch. Das heißt, dem Lohnbüro obliegen dieselben Meldepflichten bei Minijobbern wie bei den Vollzeitbeschäftigten.
Wenn Sie Saisonarbeitnehmer beschäftigen, gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer kann wie jede andere Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen führen. Das gilt übrigens auch für die Unfallversicherung, hier gibt es keine Besonderheiten.
Eine Überschreitung der Minijobgrenze hat Folgen für das Beschäftigungsverhältnis. So kann die Überschreitung der Minijobgrenze beispielsweise dazu führen, dass der Status des Beschäftigten als Minijobber nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Doch was muss das Lohnbüro tun, wenn es zu einer Überschreitung der Minijobgrenze kommt?
Ein Beamter im Minijob – das allein sorgt teilweise schon für einen Lacher. Aber Spaß beiseite. Natürlich gibt es genügend Beamte, die neben der Tätigkeit als Beamter noch einen Minijob ausüben (müssen). Die Beurteilung in der Lohnabrechnung ist hier nicht immer ganz einfach.
Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.
Immer wieder Ärger mit Meldungen in entgeltlosen Monaten bei den Minijobbern. Was gilt eigentlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis eines Minijobbers fortdauert, er aber für einen Monat oder auch mehrere Monate kein Entgelt erhält. Sind hier Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten oder nicht. Falls Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten sind, welche Meldungen müssen Sie dann…
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BGJ: Ausbildung oder Minijob oder wie muss das BGJ abgerechnet werden? In vielen Ausbildungsberufen ist ein BGJ (= Berufsgrundjahr) vorgeschrieben. Nun stellt sich für die Lohnabrechner oftmals die Frage: Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?