Zulässiges Überschreiten der 538-Euro-Minijobgrenze
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Wenn Arbeitssuchende einen Minijob ausüben, ist im Lohnbüro Fingerspitzengefühl und Wissen erforderlich.
Der Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 auf 12,41 Euro auch für Minijobber.
Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024
Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro im Monat.
Auch Bezieher von Bürgergeld können einen Minijob ausüben. Hierbei gelten aber bestimmte Grenzen für die Anrechnung. Die ersten 100 Euro aus einem Minijob sind aber anrechnungsfrei.
Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auch für geringfügig entlohnte Minijobber von den Betrieben abzurufen.
Nach dem Willen der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2024 und 2025 leicht steigen. Die Mindestlohnerhöhung ist inzwischen veröffentlicht und es gilt ab 1.1.2024 ein Mindestlohn von 12,41 Euro.
Der Bundesarbeitsminister sorgt mit Aussagen zum Mindestlohn für Wirbel. Steigt der Mindestlohn auf 14 Euro je Stunde?