Höhere Insolvenzgeldumlage 2025
Die Insolvenzgeldumlage wird 2025 erhöht, so dass sich die Lohnnebenkosten auch für Minijob-Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie beträgt 0,15 % ab 01.01.2025.
Die Insolvenzgeldumlage wird 2025 erhöht, so dass sich die Lohnnebenkosten auch für Minijob-Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie beträgt 0,15 % ab 01.01.2025.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Erzielt ein Minijobber monatlich schwankende Entgelte, kann es zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen. Ob dies Auswirkungen auf den Minijob-Status hat, hängt von einer Jahresbetrachtung ab. Hier lesen Sie wie der Fragestellung begegnen.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn und gilt auch für Minijobber.
Entgeltumwandlungen können für Minijobber ein probates Mittel sein, trotz Verdienst oberhalb der Minijobgrenze als Minijobber beschäftigt zu sein.
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.
Auch für Ihre Minijobber müssen Sie die Krankenkasse kennen und in der Lohnsoftware hinterlegen. Denn nur dann können Sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abfragen.
Erhöht sich das Entgelt oder die Anzahl der Arbeitsstunden, so überschreiten Minijobber die Minijobgrenze und wechseln in einen versicherungspflichtigen Midijob. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen.
Im Minijob werden auch Steuern fällig. Doch welche Möglichkeiten der Besteuerung gibt es und welche ist am günstigsten für den Minijobber und den Betrieb.