Jahresmeldungen 2024 für Minijobber
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Für die Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn. Dieser steigt zum 1.1.2025, so dass Gebäudereiniger mehr Bruttoentgelt haben.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn und gilt auch für Minijobber.
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Der Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 auf 12,41 Euro auch für Minijobber.
Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro im Monat.
Die Pflege-Mindestlöhne sollen 2024 und 2025 erneut angehoben werden. Dies gilt auch für die Minijobber im Pflegebereich.
Nach dem Willen der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2024 und 2025 leicht steigen. Die Mindestlohnerhöhung ist inzwischen veröffentlicht und es gilt ab 1.1.2024 ein Mindestlohn von 12,41 Euro.