Anhebung des Mindestlohns 2024 und 2025 geplant

Anhebung des Mindestlohns 2024 und 2025 geplant

Mindestlohn 2024

Die Mindestlohnkommission hat einen Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 Ende in der letzten Juniwoche 2023 bekanntgegeben. Nach Abstimmung des Gremiums soll der Mindestlohn ab 1 Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen und ab 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Das Bundeskabinett hat der Verordnung am 15.11.2023 zugestimmt und zwischenzeitlich ist die Vierte Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Der Beschluss der Mindestlohnkommission muss noch durch das Bundesministerium für Arbeit per Rechtsverordnung verkündet werden. Dies ist eigentlich eine Formalie, doch mehren sich aktuell zahlreiche Stimmen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben auf eine höhere Anhebung des Mindestlohns pochen. So haben die Gewerkschaftsvertreter für eine höhere Anhebung des Mindestlohns plädiert. Auch Bundesminister Heil hat per BamS (Bild am Sonntag) verkündet, dass er 14 Euro Mindestlohn für wünschenswert halte.

Gespannt darf nun abgewartet werden, ob sich der Gesetzgeber an seine eigenen Vorgaben hält und das Ergebnis der Mindestlohnkommission umsetzt. Andererseits wurde bereits zum 1.10.2022 der Mindestlohn politisch auf 12 Euro je Stunde hochgesetzt – entgegen den ursprünglichen Verlautbarungen der Mindestlohnkommission. Diese sah für den 1. Oktober 2022 keine Mindestlohnerhöhung vor.

Eine solche Einmischung der Politik war bei Einführung des Mindestlohns durch die damalige Ministerin Nahles zwar nicht vorgesehen, wurde aber dennoch gemacht. Es bleibt somit abzuwarten, wie am Ende entschieden wird.

Mit einer Erhöhung des Mindestlohns, ändert sich auch die Minijobgrenze ab 2024 und 2025.

Anhebung der Minijobgrenze

Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro ab 1. Januar 2024 wird sich die Minijobgrenze auf 538 Euro erhöhen. Ab 1. Januar 2025 und einem Mindestlohn von 12,82 Euro würde sich die Minijobgrenze auf dann 556 Euro im Monat erhöhen.

Grundlage für die Anhebung der Minijobgrenze ist der Wille, dass ein Minijobber trotz Anhebung des Mindestlohns weiterhin 10 Stunden je Woche (zum Mindestlohn) beschäftigt werden kann. Daher ist die Minijobgrenze seit Ende 2022 nicht mehr starr, sondern als dynamische Minijobgrenze konzipiert, die sich am jeweils geltenden Mindestlohn orientiert. Eine Anhebung des Mindestlohns bedingt daher auch eine Anhebung der Minijobgrenze.

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