Mindestlohn 2024 bei 12,41 Euro

Mindestlohn 2024 bei 12,41 Euro

Mindestlohn 2024

Zum 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro brutto je Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns dürfte zahlreiche Minijobber freuen, die bislang weniger verdient haben. Für Arbeitgeber bedeutet die Anhebung des Mindestlohns einen Anstieg der Lohnkosten.

Die Mindestlohnerhöhung zum 1.1.2024 bedeutet für Betriebe und deren Arbeitnehmer, dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro je Stunde gezahlt werden muss. Arbeitnehmer, die bislang einen geringeren Stundenlohn hatten, müssen ab 1.1.2024 mit mindestens 12,41 Euro vergütet werden.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Es gibt allerdings einige Sonderfälle, in denen kein Mindestlohn zu zahlen ist. Dies ist der Fall bei:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung,
  • ehrenamtlich tätige Personen,
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung,
  • Praktikanten, die ein Praktikum im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG absolvieren,
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,
  • Selbstständige.

In der betrieblichen Praxis dürften in aller Regel Beschäftigungen von Auszubildenden und Beschäftigungen von Jugendlichen unter 18 Jahre anzutreffen sein.

Bei Azubis gilt zwar nicht der Mindestlohn, dennoch haben Auszubildenden einen Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung.

Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind regelmäßig als Aushilfen in den Ferien oder als Minijobber in den Betrieben beschäftigt. Für sie gilt der Mindestlohn nicht, so dass diese „Schüleraushilfen“ auch unter Mindestlohn beschäftigt werden können.

Mindestlohn ab 2024 im Minijob

Der neue höhere Mindestlohn ist für alle übrigen Arbeitnehmer (mindestens) zu zahlen. Konkret bedeutet dies für die Lohnabrechnungen ab Januar 2024, dass gegebenenfalls eine Lohnerhöhung vorzunehmen ist.

In der Praxis dürfte dies vor allem zahlreiche Minijobber treffen. Hier gilt übrigens ab 2024 auch eine höhere Minijobgrenze 2024 von 538 Euro im Monat (bis 2023 noch 520 Euro).

Auswirkungen auf die Anzahl der Arbeitsstunden dürfte die Mindestlohnerhöhung nicht mit sich bringen, da schließlich (wegen der Mindestlohnanhebung) auch die Minijobgrenze gestiegen ist. Es gilt der Grundsatz, dass Minijobber zum Mindestlohn (2024: 12,41 Euro) 10 Stunden je Woche arbeiten können, ohne dass der Minijobberstatus gefährdet ist.

Beispiel:

Frieda Silber arbeitet als Minijobberin bei der Gold GmbH und erhält einen Stundenlohn von 12,00 Euro je Stunde und arbeitet 40 Stunden im Monat. Sie verdient somit 480 Euro im Monat.

Ab 1.1.2024 muss der Stundenlohn von Frau Silber auf 12,41 Euro angehoben werden. Ihr Monatsverdienst steigt somit auf 496,40 Euro im Monat.

Achtung: In einigen Branchen existieren (höhere) Branchen-Mindestlöhne, die zu zahlen sind, wenn der Betrieb in dieser Branche tätig ist.

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