Pflege-Mindestlohn 2024

Pflege-Mindestlohn 2024

Pflege-Mindestlohn 2024 und 2025

Der Pflege-Mindestlohn soll auch 2024 und 2025 wieder steigen. Dies hat die Pflege-Mindestlohn-Kommission beschlossen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will der Empfehlung folgen. Das heißt, auch die Minijobber in der pflege erhalten höhere Pflege-Mindestlöhne. Problematisch wird die Zeiteinteilung mit den neuen Löhnen zu kalkulieren.

Empfehlung der Pflege-Mindestlohnkommission

In der Altenpflege sollen die Mindestlöhne zum 1.5.2024 und 1.7.2025 in zwei Schritten angehoben werden. Für Pflegehilfskräfte wird eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde empfohlen. Es soll bei der Staffelung nach Qualifizierung bleiben.

Ebenso soll der Urlaubsanspruch geregelt werden. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

Geplante Pflege-Mindestlöhne

Für Pflegehilfskräfte:

Ab 1.5.2024: 15,50 Euro

Ab 1.7.2025: 16,10 Euro

 

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

Ab 1.5.2024: 16,50 Euro

Ab 1.7.2025: 17,35 Euro

 

Für Pflegefachkräfte:

Ab 1.5.2024: 19,50 Euro

Ab 1.7.2025: 20,50 Euro

 

Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen.

Zum 1.12.2023 steigen sie noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde (gilt bis Ende 2023).

Die neuen Pflege-Mindestlöhne wurden am 4.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – hier die aktuellen Werte.

Herausfordernd – Minijob-Stunden

Für die Pflegebetriebe wird es mit der erneuten Anhebung des Pflegelohns wieder herausfordernd die Arbeitszeiten der Minijobber zu organisieren, denn durch die Anhebung der Stundenlöhne verringern sich auch wieder die Einsatzzeiten für Minijobber in der Pflege.

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