Minijobgrenze steigt 2025
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Der Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 auf 12,41 Euro auch für Minijobber.
Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro im Monat.
Die Pflege-Mindestlöhne sollen 2024 und 2025 erneut angehoben werden. Dies gilt auch für die Minijobber im Pflegebereich.
Nach dem Willen der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2024 und 2025 leicht steigen. Die Mindestlohnerhöhung ist inzwischen veröffentlicht und es gilt ab 1.1.2024 ein Mindestlohn von 12,41 Euro.
In der Pflege steigen ab 1.5.2023 die Pflegemindestlöhne erneut.
Der Mindestlohn im Maler- und Lackierhandwerk steigt zum 1.5.2023 um ca. 5 Prozent.
Der Bundesarbeitsminister sorgt mit Aussagen zum Mindestlohn für Wirbel. Steigt der Mindestlohn auf 14 Euro je Stunde?
Rund 700.000 Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk kommen in den Genuss des Branchenmindestlohns. Darunter befinden sich auch zahlreiche Minijobber.