Mindestlohn soll 2022 auf 12 Euro steigen

Mindestlohn soll 2022 auf 12 Euro steigen

Mindestlohn 2022 soll auf 12 Euro steigen

Der Mindestlohn beträgt seit 1.1.2022 je Stunde 9,82 Euro. Diesen hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen und so wurde es auch durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt. Allerdings beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits im Jahr 2022 den Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. In Kürze soll dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Im Koalitionsvertrag wurde bereits beschrieben, dass der Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angehoben werden soll. Wann es zu dieser Mindestlohnerhöhung kommen soll, steht allerdings nicht in dem Vertrag. Nun scheint es plötzlich sehr schnell zu gehen, wenn der Arbeitsminister einen entsprechenden Gesetzentwurf ankündigt. Denkbar ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro nun ab 1.7.2022.

Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung?

Die Mindestlohnerhöhung bedeutet im Wesentlichen, dass der Brutto-Stundenlohn dann mindestens 12 Euro betragen muss. Niedrigere Stundenlöhne dürfen dann nicht mehr gezahlt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings unter anderem Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für dieses Personenkreis kann auch ein Stundenlohn von weniger als 12 Euro Mindestlohn gezahlt werden.

Für alle anderen Arbeitnehmer ist der Mindestlohn Pflicht. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die bislang zu einem geringeren Stundenlohn gearbeitet haben, eine gesetzlich verordnete Lohnerhöhung auf (dann) 12 Euro erhalten müssen.

Für die Betriebe gibt es dabei keinen Spielraum, sie müssen der Entgelterhöhung entsprechen, also höhere Löhne zahlen. Zusätzlich dürfte die Mindestlohnerhöhung auch für die Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von mehr als 12 Euro eine Erhöhung mit sich bringen. Da durch die Anhebung der unteren Lohngrenze sich das gesamte Lohngefüge verschiebt, dürfte auch die Gehaltsklassen oberhalb des Mindestlohns profitieren.

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro im Minijob

Herausfordernd dürfte die Mindestlohnerhöhung für Arbeitgeber mit Minijobs werden. Denn als Minijobber dürften zahlreiche Arbeitnehmer sein, die Mindestlohn oder leicht über Mindestlohn verdienen. Für diese Minijobber ist die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro natürlich besonders erfreulich. Denn sie dürfen sich über ein sattes Lohnplus freuen.

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet als Servicekraft in einem Café für 10 Euro je Stunde 30 Stunden im Monat. Der Monatsverdienst liegt somit bei 300 Euro.

Durch eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde, liegt der Verdienst künftig bei 360 Euro im Monat, ohne dass der Minijobber dafür mehr leisten muss.

 

Für die Arbeitgeber dürfte die Mindestlohnerhöhung jedoch eher für Kopfschmerzen sorgen. Denn die Mindestlohnerhöhung bringt nicht nur eine finanzielle Belastung durch die Steigerung der Lohnkosten mit sich. Auch reduziert sich die Arbeitszeit der Minijobber durch die Erhöhung des Stundenlohns erheblich. Die Einsatzmöglichkeiten der Minijobber werden also eingeschränkt.

Durch die Anhebung des Mindestlohns wird der Verdienst der Minijobber erhöht, ohne dass diese mehr Stunden arbeiten. Bei Minijobbern ist aber die Minijobgrenze besonders zu beachten. Denn nur wenn diese nicht überschritten wird, kann die Beschäftigung als geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) abgerechnet werden. Laut Koalitionsvertrag soll aber neben der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde auch die Minijobgrenze angehoben werden. Diese soll dann künftig an den Mindestlohn gekoppelt werden.

Konkret ist eine Anhebung der Minijobgrenze von 520 Euro im Koalitionsvertrag vereinbart, so dass dann eine Monatsarbeitszeit von 43,33 Stunden (= 520 Euro : 12 Euro) möglich wäre. Das sind dann im Grunde 10 Stunden je Woche zum Mindestlohn.

Dies soll dann auch die Richtung für künftige Anpassungen beim Mindestlohn und der damit einhergehenden Minijobgrenze sein.

Update 29.1.2022: Mittlerweile gibt es einen konkreten Entwurf des BMAS, wonach der Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro steigen soll. Update 17.06.2022: Es ist offiziell: Der Mindestlohn beträgt 12,00 Euro je Stunde ab 1.10.2022.

Was tun bei Mindestlohnerhöhung?

Was können nun aber Betriebe mit Minijobbern tun, die die Mindestlohnerhöhung zu spüren bekommen? Hier wird in den Betrieben sicher eine Prüfung stattfinden, ob die Minijobs alle den Preis von 12 Euro je Stunde bzw. ca. 15,60 Euro (Kosten der Arbeitsstunde inkl. Arbeitgeberbelastung) rechtfertigen. Leider wird dies sicher auch in dem ein oder anderen Fall dazu führen, dass ein Minijob wegfallen wird, da der künftige Stundenlohn zu teuer ist.

Für den Großteil der Minijobs dürfte diese Lösung jedoch nicht in Frage kommen, so dass die Betriebe die Mindestlohnerhöhung tragen werden. Für diese Betriebe heißt es, auf die neue Situation zu reagieren und sich insbesondere um die Arbeitszeiten der Minijobber zu kümmern.

Denn mit Einführung des Stundenlohns von 12 Euro dürfen die Minijobber nur noch 10 Stunden wöchentlich bzw. 43 Stunden monatlich beschäftigt werden. Dies führt zu einer Anpassung der Einsatzpläne (Schichtpläne). Ferner müssen in den Betrieben auch diejenigen Arbeitnehmer über die neuen Stundenvorgaben informiert werden, die die Arbeitsschichten einteilen. Denn diese müssen künftig wissen, wie viele Stunden ein Minijobber (noch) eingesetzt werden darf.

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