Minijobs: Mindestlohn 2022 steigt

Minijobs: Mindestlohn 2022 steigt

Minijobs Mindestlohn 2022

Der allgemeine Mindestlohn steigt ab 1.1.2022 erneut und zwar auf 9,82 Euro je Stunde. Alle Arbeitnehmer, die bislang weniger verdient haben, erhalten dann eine Entgelterhöhung. Der bisherige Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde gilt nur noch bis 31.12.2021.

Der allgemeine Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1.1.2015 eingeführt. Damals betrug er noch 8,50 Euro je Stunde. Anschließend ist er stetig gestiegen und beträgt bis Ende 2021 9,60 Euro pro Stunde. Zum 1.1.2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro. Ein weiterer Anstieg ist bereits jetzt schon geplant. Denn zum 1.7.2022 steigt der Mindestlohn nochmals auf dann 10,45 Euro je Stunde. So steht es jedenfalls in der aktuell geltenden „Dritten Mindestlohnanpassungs-Verordnung“.

In dieser sind die Anpassungen des Mindestlohns ab 1.1.2021 beschreiben. So ist geregelt, dass der Mindestlohn (bereits) seit 1.1.2021 in insgesamt vier Stufen angehoben wird. Die ersten beiden Erhöhungen des Mindestlohns sind bereits realisiert. So stieg der Mindestlohn zum 1.1.2021 von 9,35 Euro je Stunde auf 9,50 Euro. Dieser Mindestlohn galt aber nur bis Juni 2021, denn zum 1.7.2021 stieg er auf 9,60 Euro. Ab 1.1.2022 beträgt er dann (bis Juni 2022) 9,82 Euro und ab 1.7.2021 auf 10,45 Euro.

Grundlage für den Mindestlohn und die damit zusammenhängenden Änderungen soll die allgemeine Lohnentwicklung sein. Diese wird von der Mindestlohn-Kommission bewertet und ein neuer Mindestlohn dem zuständigen Arbeitsministerium vorgeschlagen.

Ob dies auch 2022 und 2023 so sein wird, bleibt abzuwarten. Denn die neue Regierung hat vereinbart den Mindestlohn künftig auf 12,00 Euro pro Stunde anzuheben. Wann dies kommen soll, steht derzeit noch nicht fest.

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Mindestlohnerhöhung 2022

Zum 1.1.2022 steigt der Mindestlohn. Dieser Anstieg dürfte vor allem zahlreiche Minijobber und Aushilfen freuen. Denn in diesem Bereich sind Stundenlöhne in der Nähe des Mindestlohns tendenziell häufiger vertreten als bei Vollzeitkräften. Erhalten die Minijobber bislang (in 2021) noch einen Stundenlohn von weniger als 9,82 Euro je Stunde, muss der Stundenlohn zum 1.1.2022 auf dann (mindestens) 9,82 Euro angehoben werden.

Beispiel:

Ein Minijobber erhält derzeit einen Stundenlohn von 9,70 Euro.

Ab 1.1.2022 muss der Stundenlohn aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 9,82 Euro angehoben werden.

 

Minijobs und Mindestlohn 2022

Bei Minijobbern ist bei der Erhöhung des Mindestlohns stets zu bedenken, dass damit auch die mögliche Arbeitszeit reduziert wird. Denn die Minijobgrenze bildet für die Minijobber im Grunde eine Obergrenze beim Monatsverdienst. Somit reduziert eine Erhöhung des Stundenlohns stets die Arbeitszeit. Das gilt auch zum 1.1.2022.

Minijobber konnten in der Zeit vom Januar 2021 bis Juni 2021 noch 47 Stunden (= 47,36 Stunden = 450 Euro : 9,50 Euro) im Monat arbeiten. Von Juli 2021 bis Dezember 2021 reduzierte sich die Stundenzahl schon auf 46 Stunden (= 46,875 Stunden = 450 Euro : 9,60 Euro).

Von Januar 2022 bis Juni 2022 erfolgt nochmals eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 45 Stunden monatlich (450 Euro : 9,82 Euro = 45,82 Stunden).

Ab Juli 2022 bis Dezember 2022 sinkt dann die monatliche Arbeitszeit nochmals auf 43 Stunden im Monat (450 Euro : 10,45 Euro = 43,062 Stunden).

Im Lohnbüro bedeutet dies mit der Erhöhung des Mindestlohns auch die Einsatzzeiten bzw. Arbeitszeiten der Minijobber im Blick zu haben. So sollte geprüft werden, ob die Vereinbarungen über die Arbeitszeiten der Minijobber, noch mit den aktuellen Bedingungen vereinbar sind oder unter Umständen anzupassen sind.

Sollten Sie wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart haben, die bei den Minijobbern über 10,5 Stunden je Woche liegen, sollten Sie die Arbeitszeiten anpassen. Denn auf das Jahr betrachtet, überschreitet der Minijobber mit diesen Arbeitszeiten die Minijobgrenze.

Beispiel:

Ein Minijobber hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 11 Stunden. Er verdient in Höhe des Mindestlohns.

Ab 1.1.2022 erhält er bei 11 Arbeitsstunden je Woche und 9,82 Euro Mindestlohn 108,02 Euro je Woche oder 5.617,04 Euro auf ein Jahr hochgerechnet (=11 Stunden x 9,82 Euro x 52 Wochen). Damit liegt der Minijobber über der Jahres-Minijobgrenze von 5.400 Euro und verliert den Minijobberstatus.

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