Mindestlohn Gebäudereiniger 2023

Mindestlohn Gebäudereiniger 2023

Mindestlohn Gebäuderreiniger Handwerk 2023

Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.10.2022 gestiegen. Zeitgleich mit der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns, wurden auch die Lohnuntergrenze im Gebäudereinigerhandwerk angepasst. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen. 2023 ist keine erneute Anpassung des Mindestlohns vorgesehen. Diese soll aber ab 1.1.2024 folgen.

Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk

Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt bereits seit vielen Jahren ein Branchen-Mindestlohn. Dieser ist über die vergangenen Jahre stetig angehoben worden und liegt regelmäßig oberhalb des allgemeinen Mindestlohns. Das bedeutet, Beschäftigte im Gebäuderreinigerhandwerk verdienen regelmäßig mehr als den allgemeinen Mindestlohn von aktuell 12 Euro je Stunde. Denn es gilt hier der höhere Branchenmindestlohn für das Gebäudereiniger-Handwerk.

Gebäudereiniger-Handwerk – Lohngruppen

Im Gebäudereiniger-Handwerk existieren mehrere Lohngruppen. Je nach Lohngruppe gilt ein unterschiedlicher Mindestlohn beziehungsweise Lohnuntergrenze.

Im Wesentlichen sind die Lohngruppen 1 und 6 zu unterscheiden.

Zu Lohngruppe 1 zählen unter anderem:

  • Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen;
  • Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen;
  • Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes.

 

Zu Lohngruppe 6 gehören unter anderem

  • Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art;
  • Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.

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Besonderheiten Gebäudereiniger-Handwerk – Lohngruppen

Der Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 1 steht auch den Arbeitnehmern mindestens zu, die gemäß des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Lohngruppen 2, 3 oder 4 zu

Mindestlohn der Lohngruppe 6 gilt auch für Arbeitnehmer die Tätigkeiten nach der Lohngruppe 7 oder höher ausführen.

 

Höhe des Mindestlohns 2023 und 2024

Der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 ist zum 1.10.2022 auf 13,00 Euro je Stunde gestiegen. Vorher galt ein Mindestlohn von 11,55 Euro. Ab 1.1.2024 soll der Mindestlohn 13,50 Euro betragen.

In der Lohngruppe 6 gilt seit 1.10.2022 ein Mindestlohn von 16,20 Euro (vorher 14,81 Euro). Ab 1.1.2024 steigt er auf 16,70 Euro.

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