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Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

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Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

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Achtung: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden

Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz verlangen.

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Wie soll das Lohnbüro das von einer Mehrfachbeschäftigung wissen? (Teil 3)

Neben der komplizieren versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Mehrfachbeschäftigung gibt es für Sie im Lohnbüro jedoch noch ein anderes – wahrscheinlich sogar – wesentlich größeres Hindernis. Die Frage nach der Entgelthöhe im anderen Job des Mehrfachbeschäftigten ist für die Beurteilung nötig. Ohne das Fremdentgelt aus der anderen Beschäftigung ist Ihnen im Lohnbüro keine seriöse Beurteilung möglich. Doch wie sollen Sie an diese Daten kommen? Und ebenfalls entscheidend, wie erfahren Sie überhaupt von weiteren Jobs Ihres Arbeitnehmers?

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Hauptjob neben dem Minijob – Mehrfachbeschäftigte Minijobber

Nachdem es im ersten Teil der Miniserie zu den mehrfachbeschäftigten Minijobbern um mehrere parallel ausgeübte Minijobs ging, handelt der zweite Teil der Serie von Arbeitnehmern mit einem Hauptjob neben dem Minijob. Also die neben dem Hauptjob noch einen oder weitere Minijobs als Nebenjob ausüben.

Konkret geht es hier um die folgende Konstellation: Ein Arbeitnehmer übt ein oder mehrere Minijobs neben einer (versicherungspflichtigen) Hauptbeschäftigung aus. Das bedeutet, der Minijobber arbeitet (hauptsächlich) in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Hauptjob) und der Minijob ist eine Nebenbeschäftigung. Übt er neben seinem Hauptjob nur einen Nebenjob im Minijob aus, so können Sie diesen (einen) Nebenjob als „normalen“ Minijob abrechnen. Eine Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung ist bei einem Minijob (nebenher) nicht vorzunehmen.

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Mehrfachbeschäftigte: Mehrere Minijobs können ein Graus sein (Teil 1)

Gerade bei Minijobbern ist das Ausüben von mehrere Minijobs  nebeneinander nicht ungewöhnlich. Die Minijobber arbeiten dann parallel neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung in einem Minijob odeer üben mehrere Minijobs parallel aus. Problematisch wird es für Sie im Lohnbüro, wenn sich die weiteren Beschäftigungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs in Ihrem Betrieb auswirkt. Das kann leider schneller gehen, als Ihnen lieb sein wird.

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Das können Sie tun, wenn bei Kurzerkrankungen das ärztliche Attest fehlt (Teil 2)

Wenn ein Arbeitnehmer sich zwar krankgemeldet hat und auch einen oder mehrere Tage der Arbeit ferngeblieben ist, ohne dass er einen gelben Schein vorlegt, sollten Sie handeln, wenn Ihre Nachfrage nach dem ärztlichen Attest für die Krankheitstage nicht auf Ihrem Tisch landet. Es gibt nämlich ein gutes Mittel gegen diese Art der Vergesslichkeit.

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Häufige Kurzerkrankungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Herbstzeit ist oft auch Erkältungszeit. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu Hause bleiben müssen, ist dies für den Betrieb immer ein Problem. Denn der fehlende Arbeitnehmer muss ersetzt werden, Termine müssen koordiniert werden und so mancher Arbeitsgang stockt, da andere Kollegen eventuell wichtige Arbeiten des erkrankten Kollegen übernehmen müssen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Kurzerkrankungen einiger Arbeitnehmer häufen.

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So können Sie dauerhaft Rahmenvereinbarungen treffen und trotzdem kurzfristig beschäftigen

Wenn Sie kurzfristige Aushilfen mit einer Rahmenvereinbarung beschäftigen, gilt der Grundsatz, nach 12 Monaten Arbeitsverhältnis eine mindestens 2-monatige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Ohne diese Unterbrechung, sind nämlich die Sozialversicherungsprüfer schnell dabei und kreieren eine teure versicherungspflichtige Beschäftigung aus der „versicherungsfreien kurzfristigen Aushilfstätigkeit“. Wenn Sie ein BSG-Urteil kennen, haben Sie aber auch noch eine andere günstigere Möglichkeit, wie Sie in diesem Beitrag lesen.

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Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten

Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern ist bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mindestbemessungsgrundlage zu beachten. Von dieser Mindestbemessungsgrundlage sind die Rentenversicherungsbeiträge mindestens zu berechnen. Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie auf diese besondere Fallkonstellation achten sollten.

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