Schlagwort: mehrere jobs

Nachweis weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern abfragen

Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.

Mehrfachbeschäftigung Minijobber

Mehrfachbeschäftigte: Mehrere Minijobs können ein Graus sein (Teil 1)

Übt ein Minijobber mehrere Minijobs parallel nebeneinander aus, sollten Sie im Lohnbüro auf das Gesamtentgelt achten.

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