Minijob neben einer Hauptbeschäftigung
Zahlreiche Minijobber gehen ihren Minijob nur als Nebenbeschäftigung nach und üben eine Hauptbeschäftigung aus. Was dabei in der Lohnabrechnung zu beachten ist, finden Sie hier.
Zahlreiche Minijobber gehen ihren Minijob nur als Nebenbeschäftigung nach und üben eine Hauptbeschäftigung aus. Was dabei in der Lohnabrechnung zu beachten ist, finden Sie hier.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Auch für Minijobber sind die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung bis spätestens 15.2.2024 elektronisch zu übermitteln. In Ihrer Lohnsoftware erfolgt die Erstellungen der Jahresmeldungen 2023 regelmäßig mit der Abrechnung Januar 2024.
Minijobs heißen nunmehr 520-Euro-Kräfte. Denn die Minijobgrenze ist seit 1.10.2022 auf 520 Euro monatlich angehoben worden.
Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob sorgt für ein höheres Nettoentgelt
Jahresmeldungen 2020 sind auch für Minijobber zu erstellen.
Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.
Die Jahresmeldungen 2019 sind auch für Minijobber zu erstellen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass es einige Besonderheiten geben kann.
Die Jahresabschlussarbeiten im Lohnbüro sollten Sie auch für Ihre Minijobber durchführen und nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Ab 1.1.2018 ändert sich der Rentenversicherungsbeitragssatz, so dass sich auch die Werte für ein Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage ändern.