Mehrere Minijobs sind möglich
Die Ausübung von mehreren MInijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies sind lesen Sie in diesem Artikel.
Die Ausübung von mehreren MInijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies sind lesen Sie in diesem Artikel.
Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.
Übt ein Minijobber mehrere Minijobs parallel nebeneinander aus, sollten Sie im Lohnbüro auf das Gesamtentgelt achten.