Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Meldungen Minijob - Jahresmeldungen 2019

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

Scheidet ein Minijobber hingegen zum 31.12.2016 aus, so entfällt die Jahresmeldung zur Sozialversicherung, da das meldepflichtige Entgelt mit der Abmeldung (zum 31.12.2016) des Minijobbers an die Minijob-Zentrale gemeldet wird.

Die Jahresmeldungen für Minijobber sind auch für diejenigen 450-€-Kräfte zu erstellen, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben. Sie erstellen und versenden also für alle Ihre Minijobber die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund „50“.

Zeitraum der Jahresmeldungen für Minijobber

Als Zeitraum der Jahresmeldung ist stets immer der Zeitraum zu melden, der bislang noch nicht für das vergangene Kalenderjahr (2016) gemeldet worden ist, wenn der Minijobber über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen tätig ist.

Beispiel:

Ein Minijobber ist seit Jahren bei Ihnen beschäftigt.

Meldezeitraum Jahresmeldung für 2016: 1.1.2016 bis 31.12.2016

 

Anteilige Jahresmeldungen für Minijobber

Für alle Minijobber, die erst im laufenden Jahr 2016 ihren Minijob begonnen haben, wird nur der Teil des Jahres gemeldet, der bislang (noch) nicht gemeldet worden ist.

Beispiel:

Ein Minijobber hat zum 1.9.2016 bei Ihnen den Minijob aufgenommen.

 Meldezeitraum Jahresmeldung für 2016: 1.9.2016 bis 31.12.2016

 

Ähnliches gilt, wenn bereits Meldungen für das Jahr für den Beschäftigten gemeldet worden sind. Es ist auch dann nur der noch nicht gemeldete Jahresabschnitt zu melden.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer war bis 30.6.2016 in der Gleitzone bei Ihnen als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt. Seit 1.7.2016 ist er als Minijobber bei Ihnen tätig.

Meldezeitraum Jahresmeldung für 2016: 1.7.2016 bis 31.12.2016

Der Zeitraum vom 1.1.2016 bis 30.6.2016 wurde bereits gemeldet.

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Meldeentgelt in Jahresmeldungen für Minijobber

Als Meldeentgelt wird das rentenversicherungspflichtige Entgelt gemeldet, welches in dem Meldezeitraum erzielt wurde. Wenn es – wie bei vielen Minijobbern – aber kein rentenversicherungspflichtiges Entgelt gibt, da sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, ist das „grundsätzlich“ rentenversicherungspflichtige Entgelt zu melden.

Beispiel:

Ein von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber erzielt ein monatliches Entgelt von 400 €.

Meldezeitraum Jahresmeldung für 2016: 1.1.2016 bis 31.12.2016

Meldeentgelt: 4.800 €

 

NEU: Keine Jahresmeldungen mehr für kurzfristige Aushilfen

Mit einer Gesetzesänderung zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber die Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen mit der Personengruppe 110 abgeschafft.

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3 Antworten

  1. […] Ihre Minijobber ist die Jahresmeldung zur Sozialversicherung (Abgabegrund 50) mit dem Meldeentgelt des Meldezeitraums, also grundsätzlich 1.1.2016 bis 31.12.2016, bis […]

  2. […] Die UV-Jahresmeldungen 2016 müssen Sie für alle Arbeitnehmer erstellen, die im Jahr 2016 bei Ihnen tätig waren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur ein paar Wochen im Laufe des Jahres bei Ihnen im Betrieb beschäftigt waren. Die UV-Jahresmeldungen sind also nicht nur für Arbeitnehmer zu erstellen, die über den Jahreswechsel tätig sind (im Gegensatz zu den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung). […]

  3. […] für einige angemeldete Arbeitnehmer oder Minijobber diese Jahresmeldungen, dann informiert die Minijob-Zentrale (oder die Krankenkasse) den Betrieb mit dem Ziel die […]

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