UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Im Lohnbüro müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) bis 15.2. versenden. Das gilt auch, wenn die kurzfristigen Aushilfen nur im Sommer bei Ihnen beschäftigt waren.

Die UV-Jahresmeldungen 2016 müssen Sie für alle Arbeitnehmer erstellen, die im Jahr 2016 bei Ihnen tätig waren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur ein paar Wochen im Laufe des Jahres bei Ihnen im Betrieb beschäftigt waren. Die UV-Jahresmeldungen sind also nicht nur für Arbeitnehmer zu erstellen, die über den Jahreswechsel tätig sind (im Gegensatz zu den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung).

Sie müssen im Lohnbüro also daran denken, dass Sie die UV-Jahresmeldungen auch für die Ferienjobber im Sommer und sonstige kurzfristige Aushilfen, die im Laufe des Jahres bei Ihnen gearbeitet haben, erstatten.

Der Meldezeitraum für die UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen  ist immer der komplette Jahreszeitraum, also stets 1.1. bis 31.12.. Das gilt insbesondere auch für Ihre kurzfristigen Sommeraushilfen, die nur in den Sommermonaten abgerechnet worden sind.

Dieser Meldezeitraum gilt natürlich generell für alle Arbeitnehmer – nicht nur bei den kurzfristigen Aushilfen.

Update: Eine aktuellere Version des Artikels finden Sie hier (Stand 15.2.2021)

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Beispiel:

Ein Arbeitnehmer war als kurzfristige Aushilfe bei Ihnen vom 1.7.2016 bis 31.8.2016 beschäftigt.

Die UV-Jahresmeldung ist für das komplette Jahr (Meldezeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2016) zu erstatten.


Mehrere kurzfristige Einsätze innerhalb eines Jahres

Haben Sie kurzfristige Aushilfen beschäftigt, die mehrfach im Jahr 2016 bei Ihnen kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt haben, so brauchen Sie nur eine UV-Jahresmeldungen für das Jahr 2016 erstatten. In dieser UV-Jahresmeldung sind dann aber die UV-Entgelte der einzelnen Arbeitseinsätze zu summieren.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat bei Ihnen als kurzfristige Aushilfe folgende kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt:

1.4. bis 30.4.2016 mit einem UV-Entgelt: 2.000 €

1.6. bis 15.6.2016 mit einem UV-Entgelt: 1.000 €

1.8. bis 10.9.2016 mit einem UV-Entgelt: 2.500 €

UV-Jahresmeldung 2016:

Meldezeitraum: 1.1.2016 bis 31.12.2016

UV-Entgelt: 5.500 €

 

Minijob-Zentrale ist Einzugsstelle für UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Die UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen senden Sie bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale. (und nicht an die neue Annahmestelle der Unfallversicherung)

Übrigens: Die Arbeitsstunden der kurzfristigen Aushilfen ist für die UV-Jahresmeldungen belanglos. Sie sind nicht (mehr) Teil der Meldung.

In den elektronischen Lohnnachweisen an die neue Annahmestelle der Unfallversicherung müssen Sie die Arbeitsstunden der kurzfristigen Aushilfen hingegen melden.

 

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Eine Antwort

  1. […] 2016 mussten Sie bereits extra Unfallversicherungs-Jahresmeldungen (UV-Jahresmeldungen) mit dem Abgabegrund „92“ für das Jahr 2015 erstellen. In diesen UV-Jahresmeldungen sind die unfallversicherungspflichtigen […]

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