Schlagwort-Archive: Mindestlohn 2017

AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob

Natürlich ist die Vorlage einer AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob beim Nebenjob-Arbeitgeber ebenfalls notwendig. Allerdings stellt sich für die Beschäftigten oft die Frage, wo sie diese zweite AU-Bescheinigung überhaupt herbekommen.

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Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 sinkt: Vorteil für Minijobber

Es sinkt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 von 18,7 % auf 18,6 %. Diese Beitragssatzsenkung hat Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen Ihrer Minijobber. Allerdings profitieren von dieser Beitragssatzsenkung natürlich nur diejenigen Minijobber, die auch volle Rentenversicherungsbeiträge zahlen, also rentenversicherungspflichtig im Minijob sind.

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Mehrarbeit von Minijobbern und Überschreiten der Minijobgrenze

Bei Mehrarbeit von Minijobbern haben viele Betriebe Angst, weil ein Überschreiten der Minijobgrenze droht. Doch gewusst wie, geht auch ein Überschreiten der Minijobgrenze. Allerdings sollten Sie dabei einige Spielregeln kennen und ganz genau beachten.

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Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn

Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.

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Der neue Mindestlohn für Maler und Lackierer gilt auch für Minijobs

Ab 1.5.2017 gilt ein neuer (höherer) Mindestlohn für Maler und Lackierer. Natürlich gilt dieser neue Mindestlohn auch für Minijobs auch für kurzfristige Aushilfen, wie beispielsweise die Ferienjobber, die Sie in den Ferien beschäftigen. Der neue Mindestlohn ist im Grunde für alle Maler und Lackierer ab 1.5.2017 mindestens zu zahlen.

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Nach der Elternzeit kein Anspruch auf exakt dieselbe Stelle

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch nach der Elternzeit auf denselben Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber sollten Sie dies wissen. Denn Sie müssen nach dem Ende der Elternzeit den vorherigen Arbeitsplatz nicht für den zurückkehrenden Arbeitnehmer frei räumen. Vielmehr können Sie den zurückkehrenden Arbeitnehmer auch auf einen anderen Arbeitsplatz einsetzen.

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Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

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Mindestlohn 2017 und Arbeitszeitkonten

Seit 1.1.2017 hat sich der allgemeine Mindestlohn auf 8,84 € erhöht. Dies hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Höhe Stundenlöhne Ihrer Arbeitnehmer, sondern in einigen Fällen müssen durch die Mindestlohnerhöhung auch die Arbeitszeiten in den Arbeitszeitkonten verringert werden. Nehmen Sie daher Ihre Minijobber mit Arbeitszeitkonten besonders unter die Lupe.

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Hauptjob neben dem Minijob – Mehrfachbeschäftigte Minijobber

Nachdem es im ersten Teil der Miniserie zu den mehrfachbeschäftigten Minijobbern um mehrere parallel ausgeübte Minijobs ging, handelt der zweite Teil der Serie von Arbeitnehmern mit einem Hauptjob neben dem Minijob. Also die neben dem Hauptjob noch einen oder weitere Minijobs als Nebenjob ausüben.

Konkret geht es hier um die folgende Konstellation: Ein Arbeitnehmer übt ein oder mehrere Minijobs neben einer (versicherungspflichtigen) Hauptbeschäftigung aus. Das bedeutet, der Minijobber arbeitet (hauptsächlich) in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Hauptjob) und der Minijob ist eine Nebenbeschäftigung. Übt er neben seinem Hauptjob nur einen Nebenjob im Minijob aus, so können Sie diesen (einen) Nebenjob als „normalen“ Minijob abrechnen. Eine Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung ist bei einem Minijob (nebenher) nicht vorzunehmen.

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Werkstudent oder Minijob – eine Entscheidungshilfe

Ab Oktober beginnen wieder viele Schulabgänger ein Studium. Mit dem Beginn des Studiums beginnt dann für viele Studenten ein ganz neuer Lebensabschnitt. Teilweise ziehen sie in eine neue Stadt oder verlassen das Elternhaus, um auf eigenen Beinen zu stehen und auch auf eigene Rechnung zu leben.

Für viele heißt dieser neue Lebensabschnitt aber auch die Aufnahme eines Studentenjobs. Denn das Leben auf eigenen Beinen hat zwar viele gute Seiten, kostet in der Regel aber auch Geld. Daher strömen jetzt wieder die Studenten in die Betriebe, um etwas Geld neben dem Studium zu verdienen.

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