Pflege-Mindestlohn steigt 2020 auch für Minijobber
Auch im Jahr 2020 steigt der Pflege-Mindestlohn an. Das gilt sowohl für den Pflegemindestlohn in den alten also auch für die neuen Länder.
Auch im Jahr 2020 steigt der Pflege-Mindestlohn an. Das gilt sowohl für den Pflegemindestlohn in den alten also auch für die neuen Länder.
Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.
Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.