Pflege-Mindestlohn steigt 2020 auch für Minijobber

Pflege-Mindestlohn steigt 2020 auch für Minijobber

Pflege-Mindestlohn 2020

Für Minijobber in Pflegebetrieben gibt es eine Lohnerhöhung, wenn sie bislang noch unterhalb des aktuellen Pflege-Mindestlohns 2020 liegen. Es gelten hier auch 2020 noch unterschiedliche Stundensätze für die alten und neuen Länder beim Pflege-Mindestlohn.

Pflege-Mindestlohn 2020

Der Pflege-Mindestlohn beträgt ab 1.1.2020 in den alten Bundesländern inklusive Berlin 11,35 Euro und in den neuen Ländern 10,85 Euro. Der Wert gilt jeweils als Bruttolohn für eine Arbeitsstunde.

Bislang betragen die Pflege-Mindestlöhne in den alten Ländern und Berlin 11,05 Euro je Stunde bzw. 10,55 Euro in den neuen Ländern (2019).

Pflege-Mindestlohn in Pflegebetrieben

Der Pflege-Mindestlohn gilt in Pflegebetrieben für Arbeitnehmer, die pflegerische Tätigkeiten ausüben. Das heißt die Pflegebetriebe müssen sich 2020 vielfach auf höhere Kosten einstellen, wenn bislang noch Stundenlöhne unterhalb des neuen Pflege-Mindestlohns für 2020 bezahlt worden ist.

Anmerkung: In vielen Pflegebetrieben werden durchaus höhere Stundenlöhne auch jetzt schon gezahlt, so dass hier keine Lohnerhöhung ab 2020 vorgenommen werden muss.

Arbeitnehmer, die nicht mit pflegerischen Tätigkeiten betraut sind, brauchen auch nicht nach dem Pflege-Mindestlohn bezahlt werden. Für diese Arbeitskräfte gilt vielmehr der allgemeine Mindestlohn (2020: 9,35 Euro brutto je Stunde). Dies trifft beispielsweise auf Küchenhilfen, Reinigungskräfte oder Gärtner und Fahrer zu.

Pflege-Mindestlohn auch für Minijobber

Natürlich erhalten auch Minijobber, die in einem Pflegebetrieb einer pflegerischen Tätigkeit nachgehen den neuen Pflege-Mindestlohn 2020. Es wird beim Pflege-Mindestlohn nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften unterschieden.

Eine Besonderheit sollten Sie bei Ihren Minijobber jedoch unbedingt beachten. Durch die Anhebung des Pflege-Mindestlohns kann es zu einer Reduzierung der Arbeitszeit ab 2020 für die Minijobber kommen. Es kann also durchaus sein, dass Sie die zulässigen Arbeitsstunden für Ihre Minijobber neu kalkulieren müssen und gegebenenfalls die Schichtplanungen für 2020 anpassen müssen.

Mögliche Arbeitszeiten bei Pflege-Mindestlohn 2020

Durch die Anhebung des Pflege-Mindestlohns kann eine Pflegekraft im Minijob 2020 maximal 9,14 Stunden wöchentlich in den alten Ländern und Berlin bzw. 9,57 Wochenstunden in den neuen Ländern arbeiten. Im Jahr 2019 lagen die möglichen Wochenstunden noch ein wenig höher 9,39 Wochenstunden im Westen bzw. 9,84 Wochenstunden im Osten.

Tatsächlich dürfte dies aber in den meisten Betrieben kein Problem darstellen, da keine volle Stundengrenze und auch keine halbstündige Grenze bei den Wochenarbeitsstunden über- bzw. unterschritten wird.

 

Laufzeit des Pflege-Mindestlohns 2020

Grundsätzlich ist der Pflege-Mindestlohn bis 30.4.2020 vereinbart, so dass anschließend (ab 1.5.2020) mit einem neuen Pflege-Mindestlohn zu rechnen ist. Ab 1.7.2020 wird ein neuer Pflege-Mindestlohn gelten.

Ob sich die beteiligten Verbände und die Politik rechtzeitig auf einen neuen Pflege-Mindestlohn einigen können darf mit Spannung erwartet werden. Eine konkretere Regelung für die Zeit ab Mai 2020 ist derzeit noch nicht bekannt. Es ist aber durchaus möglich, dass bis dahin keine Einigung erzielt werden konnte und der geltende Mindestlohn dann (bis auf Weiteres) solange gilt, bis ein neuer Pflege-Mindestlohn vereinbart ist.

 

Mehr Infos zum allgemeinen Mindestlohn 2020.

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner