Die Gleitzonenberechnung 2019 unterscheidet sich nur unwesentlich von der Gleitzonenberechnung des Vorjahres. Ursprünglich waren wesentlich weitreichendere Änderungen zum 1.1.2019 im Bereich der Gleitzone geplant. Diese Änderungen wurden jedoch zwischenzeitlich auf den Sommer 2019 verschoben. Daher bleibt es hinsichtlich des Gleitzonenbereichs als auch bei der Gleitzonenberechnung 2019 zunächst bei kleineren Änderungen.
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Weihnachtsgeld und Minijob kann zum Problem werden
Weihnachtsgeld und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings sollten Sie in der Lohnabrechnung die Besonderheiten von Einmalzahlungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Minijobber kennen.
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Pflegemindestlohn 2019 steigt erneut
Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.
Steigt die Minijobgrenze 2019?
Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.
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Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Ein Minijobber übt formal betrachtet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. So heißt es jedenfalls im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialgesetzbuch IV.
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Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern abfragen
Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.
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Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausüben
Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.
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Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?
Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?
Minijob ist Nebenjob
Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.
Minijob: Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt
Auch Minijobber erhalten Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt. Denn es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag. Hätte der Minijobber an diesem Tag regulär gearbeitet, so erhält er Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag. Er muss letztlich so gestellt werden, als hätte er regulär gearbeitet.