Schlagwort: Befreiungsantrag

Befreiung Rentenversicherungspflicht

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Wiedereintritt im Minijob

Im Zuge der Corona-Pandemie sind rund eine Million Minijobs beendet worden. Mit Aufhebung der staatlichen Einschränkungen werden nun vielfach wieder Minijobber gesucht und auch eingestellt. Oft handelt es sich dabei um bereits vor der Pandemie beschäftigte Arbeitnehmer. Doch was gilt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Wiedereintritt eines Minijobbers? Muss ein neuer Befreiungsantrag her?

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Minijob rentenversicherungspflichtig. Daher ist grundsätzlich nein Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann sich der Minijobber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Minijob

Beiträge bei Minijob im Privathaushalt

Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.

Minijobs 2019

Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel

Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.

Arbeitgeberbelsatung Minijob

Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.

Rentenversicherungspflicht Befreiung

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Arbeitgeberwechsel

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist bei dem Großteil der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) Usus. Fast jeder Minijobber lässt sich gleich zum Beginn seines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien. Oder gilt diese Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch bei einem Arbeitgeberwechsel?

Christi Himmelfahrt Lohn

Minijob: Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt

Auch Minijobber erhalten Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt. Denn es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag. Hätte der Minijobber an diesem Tag regulär gearbeitet, so erhält er Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag. Er muss letztlich so gestellt werden, als hätte er regulär gearbeitet.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung - Minijob

Wichtige Punkte bei Jahresmeldungen für Minijobber

Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.

Befreiung Rentenversicherungspflicht

Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

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