Beiträge bei Minijob im Privathaushalt

Beiträge bei Minijob im Privathaushalt

Minijob

Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.

Minijob im Privathaushalt – Beiträge für Privathaushalt

Grundsätzlich gelten auch für Minijobber, die in einem Privathaushalt tätig sind, dieselben Rechte (und Pflichten) wie für Minijobber, die in einem gewerblichen Betrieb angestellt sind. Das bedeutet neben den Ansprüchen Auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüchen, haben die Minijobber im Privathaushalt auch Anspruch auf den Mindestlohn.

Die pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung betragen bei einem Minijob im Privathaushalt jeweils 5 % des beitragspflichtigen Entgelts (anstatt 13% bzw. 15 % im gewerblichen Bereich).

Artikeltipp: Befreiungsantrag für Minijobber ist ein Muss – auch im Privathaushalt

Die übrigen Abgaben und Beiträge sind für Privathaushalte hingegen nicht günstiger. So sind auch vom Privathaushalt U1 und U2 Beiträge in Höhe von 0,9 % bzw. 0,24 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu zahlen. Die Insolvenzgeldumlage (2019 = 0,06 %) ist im Privathaushalt übrigens nicht zu zahlen.

Die Beiträge zur Unfallversicherung bemessen sich bei einem Minijob im Privathaushalt anhand eines festen Prozentsatzes von 1,6 % im Jahr 2019. Im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens organisiert die Minijob-Zentrale die Abführung der Unfallversicherungsbeiträge an die Unfallversicherung (anders als im gewerblichen Bereich).

Zur Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sind auch für Minijobber im Privathaushalt keine Beiträge abzuführen. Auch für die Privathaushalt-Minijobber kann die 2-prozentige Pauschsteuer genutzt werden, so dass die Besteuerung bequem über ein pauschales Verfahren laufen kann.

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet als Reinigungskraft in einem Privathaushalt. Hierfür erhält er monatlich 300 Euro.

Beitragsberechnung der Arbeitgeberbeiträge:

Krankenversicherung:

300 EUR x 5 % = 15,00 EUR

Rentenversicherung:

300 EUR x 5 % = 15,00 EUR

U1-Beitrag:

300 EUR x 0,9 % = 2,70 EUR

U2-Beitrag:

300 EUR x 0,24 % = 0,72 EUR

Pauschsteuer:

300 EUR x 2 % = 6,00 EUR

Unfallversicherung:

300 ER x 1,6 % = 4,80 EUR

Die Lohnnebenkosten für den Privathaushalt belaufen sich in diesem Beispiel auf 44,22 EUR monatlich.


Vergleichbare Arbeitgeberbelastung bei gewerblichen Minijobs

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