Archiv der Kategorie: Mindestlohn

Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn

Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.

Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn weiterlesen

Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs

Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.

Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs weiterlesen

Der neue Mindestlohn für Maler und Lackierer gilt auch für Minijobs

Ab 1.5.2017 gilt ein neuer (höherer) Mindestlohn für Maler und Lackierer. Natürlich gilt dieser neue Mindestlohn auch für Minijobs auch für kurzfristige Aushilfen, wie beispielsweise die Ferienjobber, die Sie in den Ferien beschäftigen. Der neue Mindestlohn ist im Grunde für alle Maler und Lackierer ab 1.5.2017 mindestens zu zahlen.

Der neue Mindestlohn für Maler und Lackierer gilt auch für Minijobs weiterlesen

Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen weiterlesen

Achtung Mindestlohn: Lohnabrechnung für Silvester und Neujahr

Eine Frage zur Lohnabrechnung an Silvester: „Gilt der Mindestlohn eigentlich auch schon für eine Silvesterfeier?“ Diese Frage wurde mir im Rahmen eines Seminars zum Jahreswechsel gestellt. Und ich geriet zunächst etwas ins Stolpern. Reflexartig kam (fast) die Antwort: Natürlich nicht, es ist ja schließlich noch nicht der neue Mindestlohn 2017 in Kraft. Silvester ist ja schließlich am 31.12. gewesen und somit galt zu diesem Zeitpunkt noch der „alte“ Mindestlohn von 8,50 €. Doch ganz so einfach ist es nicht. Daher sollten Sie sich diesen unbedingt Beitrag ansehen, wenn Sie Arbeitnehmer abrechnen, die über den Jahreswechsel gearbeitet haben. Denn bei der Mindestlohnvergütung kann hier einiges schief gehen.

Achtung Mindestlohn: Lohnabrechnung für Silvester und Neujahr weiterlesen

Lohnabrechnung 2017 für Minijobs

In diesen Tagen erfolgt in den Betrieben die erste Lohnabrechnung für das Jahr 2017. Auf welche Punkte Sie bei der ersten Lohnabrechnung 2017 für Minijobber besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Lohnabrechnung 2017: Neuer Mindestlohn 2017

Einer der wichtigsten Punkte bei der Lohnabrechnung 2017 ist sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 € je Stunde. Prüfen Sie daher bei Ihren Minijobbern, ob der Mindestlohn 2017 eingehalten wird. Liegen einige Minijobber unterhalb des neuen Mindestlohns, so müssen Sie ab Januar 2017 den neuen Mindestlohn zahlen.

Lohnabrechnung 2017 für Minijobs weiterlesen

Mindestlohnerhöhung führt zum Überschreiten der Minijobgrenze

Zum Jahreswechsel wird die Angst vieler Minijobber Realität – die Mindestlohnerhöhung kommt. Durch den gestiegenen Mindestlohn überschreiten die Minijobber die 450-€-Grenze und werden voll versicherungspflichtig. Doch was bedeutet das Überschreiten der Minijobgrenze überhaupt?

Mindestlohnerhöhung führt zum Überschreiten der Minijobgrenze weiterlesen

Mindestlohn 2017 und Arbeitszeitkonten

Seit 1.1.2017 hat sich der allgemeine Mindestlohn auf 8,84 € erhöht. Dies hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Höhe Stundenlöhne Ihrer Arbeitnehmer, sondern in einigen Fällen müssen durch die Mindestlohnerhöhung auch die Arbeitszeiten in den Arbeitszeitkonten verringert werden. Nehmen Sie daher Ihre Minijobber mit Arbeitszeitkonten besonders unter die Lupe.

Mindestlohn 2017 und Arbeitszeitkonten weiterlesen

Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen

Die Weihnachtszeit beginnt, das heißt im Einzelhandel und in der Gastronomie, dass jetzt wieder die Zeit für kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft beginnt. Denn gerade im Einzelhandel und der Gastronomie brummt jetzt das Geschäft – jedenfalls wünsche ich dies den Betriebsinhabern. Aber auch andere Branchen haben natürlich zum Jahresende oftmals einen erhöhten Personalbedarf – hier gelten die folgenden Ausführungen natürlich auch.

In vielen Branchen bedeutet aber „gutes Geschäft“ auch viel Arbeit, die mit zusätzlichem Personalaufwand bewältigt werden muss. Hier bietet es sich deshalb an, mit kurzfristigen Aushilfen zu arbeiten. Denn diese sind flexibel einsetzbar und können für einen kurzen überschaubaren Zeitraum wesentlich besser die Auftragsspitzen abfangen, als 450-€-Kräfte. Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen weiterlesen

Gut für Studenten: BAföG-Hinzuverdienstgrenze auf 450 € gestiegen

Zum Beginn des Wintersemesters 2016 steigt die BAföG-Hinzuverdienstgrenze  auf monatlich 450 €. Das entspricht (endlich) der Minijobgrenze, so dass BAföG-Bezieher nun nicht mehr monatlich neben der Minijobgrenze auch noch die BAföG-Hinzuverdientsgrenze im Auge behalten müssen, wenn sie keine BAföG-Kürzung riskieren wollen.

Vorteil für Studenten mit Minijob

Derzeit sind rund eine Millionen Minijobber in Deutschland noch keine 25 Jahre alt. Der Großteil davon studiert oder macht eine Ausbildung. Diejenigen, die zur Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung BAföG erhalten, profitieren jetzt von den steigenden Bedarfssätzen und Freibeträgen. Dies gilt insbesondere auch für das Einkommen aus einem Minijob, der neben einem Studium ausgeübt wird.

Seit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. für Studenten zum Start des Wintersemesters 2016/2017 bleiben als Freibetrag für einen Hinzuverdienst jährlich nun nämlich sogar 5.400 € anrechnungsfrei auf das BAföG. Das bedeutet, im Durchschnitt können somit 450 € monatlich hinzuverdient werden, ohne dass sich diese dieses Einkommen auf die Höhe des BAföG auswirkt.

Bislang lag diese BAföG-Hinzverdienstgrenze bei 407 € im Monat bzw. 4.880 € im Jahr. Das hat bei vielen Studenten oft zu einem bösen Erwachen geführt, da sie oft aus Unwissenheit immer davon ausgegangen sind, dass ein Minijob mit 450 € anrechnungsfrei war. Das böse Erwachen kam dann stets, wenn sich herausstellte, dass die 450 € Verdienst im Minijob leider höher als die (bisherige) Hinzuverdienstgrenze von 407 € (4.880 € im Jahr) war. Die Folge: Viele Studenten überschritten mit ihrem Minijob diese Grenze und es kam zu einer BAföG-Kürzung.

Genau hinsehen, es kommt auf den Bewilligungsbescheid an

Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt ab dem Wintersemester 2016/2017. Wichtig dabei für die Studierenden ist, dass sich die Einkommensermittlung bei der BAföG-Prüfung immer auf den Bewilligungszeitraum bezieht. Dieser steht im BAföG-Bescheid.

Tipp: BAföG-Bezieher sollten erst den Bewilligungszeitraum prüfen, bevor sie ihren Arbeitsverdienst erhöhen. Ansonsten kann es zu einer BAföG-Kürzung kommen.

In der Regel liegt der Bewilligungszeitraum bei einem Jahr. Fällt er jedoch kürzer aus, reduziert sich natürlich auch die Hinzuverdienstgrenze für die jeweiligen Monate des Jahres. Es ist dann also nicht mehr ein Hinzuverdienst von 5.400 € anrechnungsfrei, sondern beispielsweise nur noch von 4.500 €, wenn der Bewilligungszeitraum nur 10 Monate beträgt (= 10 Monate x 450 €).

BAföG-Bezieher können nun vollen Minijobverdienst erzielen

Studenten, die BAföG beziehen und 450 € im Minijob verdienen, haben somit ab dem Wintersemester 2016/2070 keine Kürzung der staatlichen Unterstützung mehr zu befürchten. Das ist eine positive Mitteilung. Es ist dabei egal, ob ein Minijob mit 450 € ausgeübt wird oder mehrere Minijobs nebeneinander, die zusammengerechnet die 450 € Grenze nicht überschreiten.

Das sollten Sie im Lohnbüro beachten

Im Grunde braucht im Lohnbüro natürlich keinen BAföG-Informationen an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Allerdings ist es für den Betrieb eine gute Visitenkarte, wenn den beschäftigten Studenten der ein oder andere hilfreiche Tipp gegeben werden kann. Denn viele Studenten haben noch gar nicht von dieser Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze erfahren. Sie können somit den Studenten einen guten Tipp mit auf dem Weg geben.

Die Erhöhung der BAföG-Hinzuverdienstgrenze hat aber auch für den Betrieb selbst einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Denn aufgrund der Mindestlohnerhöhung ab 1.1.2017 reduziert sich (eventuell) bei einigen Minijobbern die Arbeitszeit, da sie ansonsten die 450-€-Grenze überschreiten.

Dann ist es doch eine gute Möglichkeit, wenn Sie Ihre Studenten, die BaföG beziehen, für 450 € im Monat beschäftigen können und so die ein oder andere ausgefallene Minijobberstunde aus Ihrem „Mitarbeiterbestand“ auffangen zu können.

Feedback erwünscht

Haben Sie fragen oder Anregungen rund um das Thema Minijobs? Dann hinterlassen Sie mir gern einen Kommentar.

[wysija_form id=“2″]

Lesen Sie bitte auch meinen Beitrag zu den gestiegenen Sätzen beim Meister-BAfÖG.