Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Archiv der Kategorie: Mindestlohn
Mindestlohn 2024 bei 12,41 Euro
Zum 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro brutto je Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns dürfte zahlreiche Minijobber freuen, die bislang weniger verdient haben. Für Arbeitgeber bedeutet die Anhebung des Mindestlohns einen Anstieg der Lohnkosten.
Minijobgrenze 2024 soll steigen
Die Minijobgrenze 2024 soll steigen und ab dem Jahr 2024 dann 538 Euro statt 520 Euro im Monat betragen. Welche Auswirkungen dies auf die Abrechnung von Minijobbern hat, lesen Sie hier.
Pflege-Mindestlohn 2024
Der Pflege-Mindestlohn soll auch 2024 und 2025 wieder steigen. Dies hat die Pflege-Mindestlohn-Kommission beschlossen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will der Empfehlung folgen. Das heißt, auch die Minijobber in der pflege erhalten höhere Pflege-Mindestlöhne. Problematisch wird die Zeiteinteilung mit den neuen Löhnen zu kalkulieren.
Anhebung des Mindestlohns 2024 und 2025 geplant
Die Mindestlohnkommission hat einen Vorschlag zur Anhebung des Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 Ende in der letzten Juniwoche 2023 bekanntgegeben. Nach Abstimmung des Gremiums soll der Mindestlohn ab 1 Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen und ab 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Das Bundeskabinett hat der Verordnung am 15.11.2023 zugestimmt und zwischenzeitlich ist die Vierte Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der Beschluss der Mindestlohnkommission muss noch durch das Bundesministerium für Arbeit per Rechtsverordnung verkündet werden. Dies ist eigentlich eine Formalie, doch mehren sich aktuell zahlreiche Stimmen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben auf eine höhere Anhebung des Mindestlohns pochen. So haben die Gewerkschaftsvertreter für eine höhere Anhebung des Mindestlohns plädiert. Auch Bundesminister Heil hat per BamS (Bild am Sonntag) verkündet, dass er 14 Euro Mindestlohn für wünschenswert halte.
Gespannt darf nun abgewartet werden, ob sich der Gesetzgeber an seine eigenen Vorgaben hält und das Ergebnis der Mindestlohnkommission umsetzt. Andererseits wurde bereits zum 1.10.2022 der Mindestlohn politisch auf 12 Euro je Stunde hochgesetzt – entgegen den ursprünglichen Verlautbarungen der Mindestlohnkommission. Diese sah für den 1. Oktober 2022 keine Mindestlohnerhöhung vor.
Eine solche Einmischung der Politik war bei Einführung des Mindestlohns durch die damalige Ministerin Nahles zwar nicht vorgesehen, wurde aber dennoch gemacht. Es bleibt somit abzuwarten, wie am Ende entschieden wird.
Mit einer Erhöhung des Mindestlohns, ändert sich auch die Minijobgrenze ab 2024 und 2025.
Anhebung der Minijobgrenze
Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro ab 1. Januar 2024 wird sich die Minijobgrenze auf 538 Euro erhöhen. Ab 1. Januar 2025 und einem Mindestlohn von 12,82 Euro würde sich die Minijobgrenze auf dann 556 Euro im Monat erhöhen.
Grundlage für die Anhebung der Minijobgrenze ist der Wille, dass ein Minijobber trotz Anhebung des Mindestlohns weiterhin 10 Stunden je Woche (zum Mindestlohn) beschäftigt werden kann. Daher ist die Minijobgrenze seit Ende 2022 nicht mehr starr, sondern als dynamische Minijobgrenze konzipiert, die sich am jeweils geltenden Mindestlohn orientiert. Eine Anhebung des Mindestlohns bedingt daher auch eine Anhebung der Minijobgrenze.
Neuer Pflegemindestlohn ab Mai 2023
In der Pflegebranche gelten ab 1.5.2023 neue Mindestlöhne. Nachdem bereits im September 2022 die Pflegemindestlöhne gestiegen sind, folgt ab 1.5.2023 eine weitere Erhöhung des Pflegemindestlohns.
Mindestlohn für Maler und Lackierer ab 1.5.2023
Ab 1.5.2023 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die nun vereinbarte Anhebung wirkt 2023 und 2024.
Mindestlohn 2024 bei 14 Euro?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat mit einem Interview für Wirbel gesorgt. So „soll“ der Mindestlohn ab 2024 auf 14 Euro je Stunde steigen. Daneben sollen laut seinen Interviewaussagen auch die Paketboten entlastet werden, die künftig weniger schwere Pakete ausliefern sollen.
Mindestlohn Gebäudereiniger 2023
Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.10.2022 gestiegen. Zeitgleich mit der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns, wurden auch die Lohnuntergrenze im Gebäudereinigerhandwerk angepasst. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen. 2023 ist keine erneute Anpassung des Mindestlohns vorgesehen. Diese soll aber ab 1.1.2024 folgen.
Mindestlohn von 12 Euro gilt ab Oktober 2022
Ab 1.10.2022 gilt ein Deutschland ein Mindest-Stundenlohn von 12 Euro je Stunde. Unter diesem Wert, darf im Grunde kein Arbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Das gilt übrigens auch für Minijobber und Aushilfen.