Zum 1.10.2022 steigt die Minijobgrenze auf 520 Euro regelmäßiges Entgelt im Monat. Doch was bedeutet dies für die möglichen Arbeitsstunden der Minijobber? Im Vergleich zum jetzigen Stand nicht besonders viel.
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Ab 1.7.2022 neuer Mindestlohn
Zum 1.7.2022 ist es wieder soweit. Der Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro je Stunde. Dies ist die zweite Erhöhung des Mindestlohns in diesem Jahr und wird nicht die letzte Mindestlohnanpassung für das Jahr 2022 gewesen sein.
Mindestlohn soll 2022 auf 12 Euro steigen
Der Mindestlohn beträgt seit 1.1.2022 je Stunde 9,82 Euro. Diesen hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen und so wurde es auch durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt. Allerdings beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits im Jahr 2022 den Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. In Kürze soll dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Im Koalitionsvertrag wurde bereits beschrieben, dass der Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angehoben werden soll. Wann es zu dieser Mindestlohnerhöhung kommen soll, steht allerdings nicht in dem Vertrag. Nun scheint es plötzlich sehr schnell zu gehen, wenn der Arbeitsminister einen entsprechenden Gesetzentwurf ankündigt. Denkbar ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro nun ab 1.7.2022.
Minijobs: Mindestlohn 2022 steigt
Der allgemeine Mindestlohn steigt ab 1.1.2022 erneut und zwar auf 9,82 Euro je Stunde. Alle Arbeitnehmer, die bislang weniger verdient haben, erhalten dann eine Entgelterhöhung. Der bisherige Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde gilt nur noch bis 31.12.2021.
12 Euro Mindestlohn geplant
Aus den Sondierungspapieren der Ampelkoalition geht hervor, dass ein Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde geplant ist. Das würde eine deutliche Steigerung zum aktuellen Mindestlohn bedeuten. Konkret ist dies eine Erhöhung von 2,40 Euro je Stunde und damit das sichere Aus für zahlreiche Arbeitsverhältnisse an der Mindestlohnschwelle. Für Minijobs hat diese Erhöhung des Mindestlohns immense Auswirkungen.
Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro geplant
Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)
Mindestlohn steigt ab 1. Juli 2021
Der allgemeine Mindestlohn steigt ab 1.7.2021 auf 9,60 Euro je Stunde (brutto). Das bedeutet für einige Arbeitnehmer gleichsam eine Entgelterhöhung. Für die Betriebe heißt dies, zu kontrollieren, ob ab Juli 2021 wirklich alle Arbeitnehmer den neuen Mindestlohn erhalten, insbesondere die Minijobber.
Mindestlohn Gebäudereiniger-Handwerk steigt
Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.12.2020 gestiegen. Damit gelten nun bundeseinheitliche Mindestlöhne im Gebäudereinigungsgewerbe. Ab Dezember profitieren aber nur die Arbeitnehmerin den neuen Ländern vom Anstieg des Mindestlohns. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen.
Minijobs: Mindestlohn 2021 steigt
Der Mindestlohn 2021 steigt. Dies hat direkte Auswirkungen auf viele Minijobber. Daher sollten Sie bereits jetzt wachsam sein. Die Mindestlohnkommission hat sich bereits im Sommer 2020 auf einen höheren Mindestlohn 2021 geeinigt. Neu ist allerdings, dass die Mindestlohnkommission gleich zwei Erhöhungen für den Mindestlohn 2021 verkündet hat. (Update 19.11.2020: Die 3. Mindestlohnverordnung wurde am 9.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab 1.1.2021 in Kraft).
Kurzfristigen Job und Minijob gleichzeitig ausüben
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob es möglich ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob und einen Minijob zeitgleich auszuüben. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte sich der Betrieb dabei um ein paar Details vom Beschäftigten bemühen, um diese Konstellation auch sicher umzusetzen.
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