Erst zum Beginn 2020 stiegt der Pflegemindestlohn für die Arbeitgeber im Pflegebereich. Nun kommt ab 1.7.2020 die nächste Erhöhung in diesem Bereich auf die Betriebe zu. Die Pflegekommission hat sich nämlich auf neue Pflegemindestlöhne geeinigt. Aber es gibt noch mehr Neuerungen.
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Mindestlohn und Minijob 2020 – was gilt?
Der Mindestlohn ist ab 2020 auf 9,35 Euro je Stunde gestiegen. Erfreulich für die Arbeitnehmer, die jetzt einen höheren Stundenlohn bekommen. Aber auch für die Arbeitgeber hat der Anstieg des Mindestlohns Auswirkungen. Insbesondere beim Thema Mindestlohn und Minijobs 2020 sollte im Lohnbüro aufgepasst werden.
Pflege-Mindestlohn steigt 2020 auch für Minijobber
Für Minijobber in Pflegebetrieben gibt es eine Lohnerhöhung, wenn sie bislang noch unterhalb des aktuellen Pflege-Mindestlohns 2020 liegen. Es gelten hier auch 2020 noch unterschiedliche Stundensätze für die alten und neuen Länder beim Pflege-Mindestlohn.
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Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs
Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020?
Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2020 unverändert zum Vorjahr. Zwar sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2020 und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung steigt. Auswirkungen auf die Arbeitgeberbelastung bei Minijobbern hat dies jedoch alles nicht. Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und Rentenversicherung (15 Prozent) bleiben unverändert zum Jahr 2019.
Auch der Pauschsteuersatz (2 Prozent Pauschsteuer) bleibt unverändert, so dass die Kosten für Ihre Minijobber auf dem Papier zunächst unverändert bleiben.
Die Insolvenzgeldumlage verbleibt ebenfalls bei dem Prozentsatz des Vorjahres, so dass es keine zusätzliche Belastung für die Betriebe ab 2020 seitens der Beitragssätze gibt.
Beispiel:
Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.
Arbeitgeberbelastung:
Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR = 58,50 EUR
Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR = 67,50 EUR
Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR = 9,00 EUR
Insolvenzgeldumlage: 0,06 % x 450 EUR = 0,27 EUR
Gesamt: 135,27 EUR
Anmerkung: Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes hat für Minijobber keine Auswirkungen, da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen.
Minijob-Umlagebeiträge 2020 unverändert
Für viele Betriebe fallen die Umlagebeiträge U1 und U2 als zusätzliche Arbeitgeberbelastung noch an. Hier hängt die Beitragshöhe (und Erstattungshöhe) stets von der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale für Minijobber ab.
Nach aktuellem Stand ändern sich die Umlagesätze der Minijob-Zentrale 2020 nicht. Es bleibt bei den moderaten Umlagesätzen von 0,9 Prozent (U1 bei 80 Prozent Erstattung) und 0,19 Prozent (U2 – 100 Prozent Erstattung).
Fortsetzung des Beispiels:
U1-Umlagebelastung: 0,9 % x 450 EUR = 4,05 EUR
U2-Umlagebelastung: 0,19 % x 450 EUR = 0,86 EUR
Update: Ab 1.10.2020 erhöht die Minijob-Zentrale die Umlagebeiträge.
Keine Beitragserhöhung, dennoch höhere Arbeitgeberkosten
Zwar werden die Kosten für die Betriebe auf dem Papier nicht höher. Dennoch verteuern sich für die Betriebe die Arbeitskosten ab 2020. Durch die Erhöhung des Mindestlohns kommt es bei einigen Minijobbern zu einer Lohnerhöhung und damit zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten.
Minijob und Mindestlohn 2020
Der allgemeine Mindestlohn steigt 2020. Bereits 2018 hat die Mindestlohnkommission den Mindestlohn für 2020 beschlossen. Der Mindestlohn ab 1.1.2020 beträgt 9,35 Euro brutto je Stunde.
Mindestlohn – auch Bereitschaftszeiten sind zu vergüten
Bereitschaftszeiten sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet, aber jederzeit zur Arbeit bereit sein muss. Strittig ist vielfach, ob diese Zeiten nach dem Mindestlohn zu vergüten sind.
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Keine neue Minijobgrenze 2020
Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und unverändert bei 450 Euro im Monat verbleiben.
Mindestlohn für Auszubildende beschlossen
Es hat sich bereits angekündigt. Ab 2020 wird der Mindestlohn für Auszubildende eingeführt. Nachdem sich die Bundesregierung zur Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende geeinigt hat, stimmte der Bundesrat am 28.6.2019 der Neuregelung zu.
Neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer 2019
Seit 1.5.2019 gilt ein neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer. Turnusmäßig ist dieser wieder (teilweise) zum 1.5.2019 angehoben worden.
Praktikanten und Mindestlohn – was gilt?
Ein schwieriges Thema ist das Zusammenspiel von Praktikanten und Mindestlohn. Die Lohnabrechner fragen sich bei Praktika stets, ob der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Ein aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht sorgt für etwas mehr Klarheit.