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Sofortmeldepflicht gilt auch für Minijobber

Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.

Schülerjobs

Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs

Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.

Gastronomie - auch für Minijobs Sofortmeldungen

Sofortmeldungen sind in der Gastronomie Pflicht

Die Sofortmeldungen zur Sozialversicherung sind auch für Ihre Minijobber zu erstatten, wenn Sie in einer der sofortmeldepflichtigen Branchen tätig sind. Das gilt natürlich auch für Minijobs in der Gastronomie.

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