Gut für Studenten: BAföG-Hinzuverdienstgrenze auf 450 € gestiegen

Gut für Studenten: BAföG-Hinzuverdienstgrenze auf 450 € gestiegen

Zum Beginn des Wintersemesters 2016 steigt die BAföG-Hinzuverdienstgrenze  auf monatlich 450 €. Das entspricht (endlich) der Minijobgrenze, so dass BAföG-Bezieher nun nicht mehr monatlich neben der Minijobgrenze auch noch die BAföG-Hinzuverdientsgrenze im Auge behalten müssen, wenn sie keine BAföG-Kürzung riskieren wollen.

Vorteil für Studenten mit Minijob

Derzeit sind rund eine Millionen Minijobber in Deutschland noch keine 25 Jahre alt. Der Großteil davon studiert oder macht eine Ausbildung. Diejenigen, die zur Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung BAföG erhalten, profitieren jetzt von den steigenden Bedarfssätzen und Freibeträgen. Dies gilt insbesondere auch für das Einkommen aus einem Minijob, der neben einem Studium ausgeübt wird.

Seit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. für Studenten zum Start des Wintersemesters 2016/2017 bleiben als Freibetrag für einen Hinzuverdienst jährlich nun nämlich sogar 5.400 € anrechnungsfrei auf das BAföG. Das bedeutet, im Durchschnitt können somit 450 € monatlich hinzuverdient werden, ohne dass sich diese dieses Einkommen auf die Höhe des BAföG auswirkt.

Bislang lag diese BAföG-Hinzverdienstgrenze bei 407 € im Monat bzw. 4.880 € im Jahr. Das hat bei vielen Studenten oft zu einem bösen Erwachen geführt, da sie oft aus Unwissenheit immer davon ausgegangen sind, dass ein Minijob mit 450 € anrechnungsfrei war. Das böse Erwachen kam dann stets, wenn sich herausstellte, dass die 450 € Verdienst im Minijob leider höher als die (bisherige) Hinzuverdienstgrenze von 407 € (4.880 € im Jahr) war. Die Folge: Viele Studenten überschritten mit ihrem Minijob diese Grenze und es kam zu einer BAföG-Kürzung.

Genau hinsehen, es kommt auf den Bewilligungsbescheid an

Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt ab dem Wintersemester 2016/2017. Wichtig dabei für die Studierenden ist, dass sich die Einkommensermittlung bei der BAföG-Prüfung immer auf den Bewilligungszeitraum bezieht. Dieser steht im BAföG-Bescheid.

Tipp: BAföG-Bezieher sollten erst den Bewilligungszeitraum prüfen, bevor sie ihren Arbeitsverdienst erhöhen. Ansonsten kann es zu einer BAföG-Kürzung kommen.

In der Regel liegt der Bewilligungszeitraum bei einem Jahr. Fällt er jedoch kürzer aus, reduziert sich natürlich auch die Hinzuverdienstgrenze für die jeweiligen Monate des Jahres. Es ist dann also nicht mehr ein Hinzuverdienst von 5.400 € anrechnungsfrei, sondern beispielsweise nur noch von 4.500 €, wenn der Bewilligungszeitraum nur 10 Monate beträgt (= 10 Monate x 450 €).

BAföG-Bezieher können nun vollen Minijobverdienst erzielen

Studenten, die BAföG beziehen und 450 € im Minijob verdienen, haben somit ab dem Wintersemester 2016/2070 keine Kürzung der staatlichen Unterstützung mehr zu befürchten. Das ist eine positive Mitteilung. Es ist dabei egal, ob ein Minijob mit 450 € ausgeübt wird oder mehrere Minijobs nebeneinander, die zusammengerechnet die 450 € Grenze nicht überschreiten.

Das sollten Sie im Lohnbüro beachten

Im Grunde braucht im Lohnbüro natürlich keinen BAföG-Informationen an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Allerdings ist es für den Betrieb eine gute Visitenkarte, wenn den beschäftigten Studenten der ein oder andere hilfreiche Tipp gegeben werden kann. Denn viele Studenten haben noch gar nicht von dieser Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze erfahren. Sie können somit den Studenten einen guten Tipp mit auf dem Weg geben.

Die Erhöhung der BAföG-Hinzuverdienstgrenze hat aber auch für den Betrieb selbst einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Denn aufgrund der Mindestlohnerhöhung ab 1.1.2017 reduziert sich (eventuell) bei einigen Minijobbern die Arbeitszeit, da sie ansonsten die 450-€-Grenze überschreiten.

Dann ist es doch eine gute Möglichkeit, wenn Sie Ihre Studenten, die BaföG beziehen, für 450 € im Monat beschäftigen können und so die ein oder andere ausgefallene Minijobberstunde aus Ihrem „Mitarbeiterbestand“ auffangen zu können.

Feedback erwünscht

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Lesen Sie bitte auch meinen Beitrag zu den gestiegenen Sätzen beim Meister-BAfÖG.

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Eine Antwort

  1. Danke für die Mühe, die Sie gemacht haben, um das alles zusammenzutragen. Das ist ein sehr hilfreicher Beitrag.

    MfG Duvar

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