Schlagwort-Archive: Minijob

Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone

Überschreitet ein Minijobber die Minijobgrenze, endet das versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis und es kommt zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Dieses liegt oftmals im Gleitzonenbereich. Neben den neuen beitragsrechtlichen Besonderheiten, sind aber auch die Umstellungen in der Lohnsoftware und die Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone  zu beachten.

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Minijob während der Elternzeit ist möglich

Einen Minijob während der Elternzeit? Geht das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Eltern, die während sich der Elternzeit nicht nur um das Kind kümmern, sondern auch noch etwas dazu verdienen wollen oder müssen. Und was bedeutet das für Sie im Lohnbüro, wenn ein neuer Minijobber Ihnen mitteilt, dass er oder sie sich in Elternzeit befinden?

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Gibt es eine anteilige Minijobgrenze?

Tritt ein Minijobber im laufenden Monat neu in einen Minijob ein, dann stellt sich oft die Frage, ob für den ersten (anteiligen) Kalendermonat eine anteilige Minijobgrenze gibt. Und natürlich auch, ob auf eine anteilige Minijobgrenze im Lohnbüro gekürzt werden muss.

Die Antwort zur anteiligen Minijobgrenze ist wie so oft ein ja, aber…

Ob Sie bei einem Beschäftigungsbeginn – oder natürlich auch einem Beschäftigungsende – eines Minijobbers eine anteilige Minijobgrenze berechnen müssen, hängt davon ab, wie lange der Minijobber beschäftigt sein soll bzw. beschäftigt war, wenn es sich um einen Ein- oder Austritt im laufenden Monat handelt.

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So berechnen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft und Minijobs

Ist eine Minijobberin schwanger, so müssen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft kennen. Es gilt: Schwangere Arbeitnehmerinnen sollen während der 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobberinnen. Doch wie erfahren Sie im Lohnbüro, wann diese Schutzfristen beginnen bzw. enden und wie berechnen Sie diese Fristen?

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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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Lohnsteueranmeldung für Minijobs

Kürzlich wurde mir auf einem Seminar die Frage gestellt, ob bei der Lohnsteueranmeldung für Minijobs etwas zu beachten ist. Ich antwortete mit „nein, die Steuern der steuerpflichtigen Minijobber werden mit der Lohnsteueranmeldung gemeldet“. Die Antwort kam prompt: „Die Steuern sind auf der Lohnsteueranmeldung für Minijobs aber nicht enthalten.“

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Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz genießt. Also die Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss in allen einzelnen Jobs ein Thema ist.

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Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

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Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

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Mindestlohnerhöhung führt zum Überschreiten der Minijobgrenze

Zum Jahreswechsel wird die Angst vieler Minijobber Realität – die Mindestlohnerhöhung kommt. Durch den gestiegenen Mindestlohn überschreiten die Minijobber die 450-€-Grenze und werden voll versicherungspflichtig. Doch was bedeutet das Überschreiten der Minijobgrenze überhaupt?

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