Minijobber, die eine neue Beschäftigung aufnehmen, stehen vor der Entscheidung, ob sie rentenversicherungspflichtig oder rentenversicherungsfrei beschäftigt sein wollen. Zwar unterliegen Minijobber bei der Aufnahme eines Minijobs zunächst der Rentenversicherungspflicht in dem Minijob, aber sie haben die Möglichkeit sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies kann mit einem einfachen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber erfolgen.
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Mindestlohn steigt ab 1. Juli 2021
Der allgemeine Mindestlohn steigt ab 1.7.2021 auf 9,60 Euro je Stunde (brutto). Das bedeutet für einige Arbeitnehmer gleichsam eine Entgelterhöhung. Für die Betriebe heißt dies, zu kontrollieren, ob ab Juli 2021 wirklich alle Arbeitnehmer den neuen Mindestlohn erhalten, insbesondere die Minijobber.
Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – Entscheidungshilfe
Aktuell stehen viele Betriebe vor der Frage, ob neue Arbeitnehmer besser als Minijobber oder als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden sollen. Hier finden Sie eine Entscheidungshilfe.
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In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht
Im Mai 2021 können einige Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Nachdem die Gastronomie im Grunde seit März 2020 geschlossen wurde. Nun können aber in einigen Bundesländern die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Dies bedeutet auch, dass wieder Personal und damit auch Minijobber eingestellt werden.
Corona-Beihilfe auch 2021 möglich
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Minijob und Arbeitslosengeld
Steigende Arbeitslosenzahlen führen in vielen Lohnbüros zu Fragen zur Kombination von Minijob und dem Bezug von Arbeitslosengeld. Muss der Betrieb hier etwas beachten? Kann der volle Lohn ausgezahlt werden, ohne dass es zu Einbußen beim Arbeitslosengeld kommt?
Vorgezogene Altersrente und Minijob
Die vorgezogene Altersrente ist für viele Arbeitnehmer ein lang herbeigesehntes Ziel. Sobald die Möglichkeit besteht, dem Arbeitsleben den Rücken zu kehren, nutzen viele Arbeitnehmer diese Chance. Doch viele Altersrentner üben neben der Altersrente noch einen Minijob aus. Was gilt es dabei zu beachten?
Lohnachweis und Minijob – das gilt es zu beachten
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
Geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Minijob rentenversicherungspflichtig. Daher ist grundsätzlich nein Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann sich der Minijobber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
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Kein Kinderkrankengeld im Minijob
Aktuell ist das Kinderkrankengeld in aller Munde, wenn es darum geht, berufstätigen Eltern die Kinderbetreuung zu ermöglichen. Mittel der Wahl ist seitens der Politik das Kinderkrankengeld, dessen Anspruch massiv ausgeweitet worden ist. Damit versucht die Politik, die Schulschließungen und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten der Schulkinder durch die Eltern abzufangen. Doch dies deckt nicht alle Fälle ab.