Minijobber selbst können kein Kurzarbeitergeld erhalten. Das gilt auch dann, wenn der ganze Betrieb in Kurzarbeit ist. Allerdings können versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die kurzarbeiten einen Minijob im Nebenjob annehmen. Der Verdienst aus dem Minijob wird dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Auch für Minijobber ist eine Lohnsteuerbescheinigung 2020 auszustellen. Allerdings nur, wenn der Minijobber auch mit einer Steuerklasse abgerechnet worden ist. Der Großteil der Minijobber erhält hingegen keine Lohnsteuerbescheinigung 2020, da die Abrechnung mit der Pauschsteuer erfolgt ist.
Die Arbeitgeberbelastung 2021 bei Minijobs steigt leicht. Größere Beitragssatzsteigerungen sind auch bei den Minijobs ausgeblieben. Dennoch steigen die Beiträge für Minijobbern auf Seiten der Arbeitgeber im Vergleich zum Vorjahr leicht.
Zum Ende eines jeden Jahres freuen sich viele Arbeitnehmer auf das Weihnachtsgeld. Teilweise sind dies Einmalzahlungen bis zu einem vollen Monatsgehalt, die die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt im November oder Dezember eines Jahres erhalten. Doch was gilt für Minijobber? Geht das überhaupt: Weihnachtsgeld und Minijob?
Die Corona-Pandemie hält die Betriebe weiter in Atem. Im November 2020 werden erneut zahlreiche Betriebe aufgrund der staatlichen Maßnahmen geschlossen. Für die Arbeitnehmer dieser Betriebe gelten bereits seit März 2020 bessere Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Doch Minijobber profitieren von diesen Regelungen nicht. Denn es gibt immer noch kein Kurzarbeitergeld für Minijobber.
Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben, wollen regelmäßig ihr Nettoeinkommen aufbessern. Doch was muss im Lohnbüro beachtet werden, wenn ein Arbeitnehmer einen Minijob zusätzlich aufnimmt?
Seit dem 19. Oktober 2020 gilt bis Ende 2020 wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Arbeitnehmer. Somit können sich Arbeitnehmer wieder ohne persönliches Erscheinen beim Arzt krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Minijobber, so dass auch die Minijobber sich nun bei Atemwegserkrankungen schnell und unkompliziert krankschreiben lassen können.
Die Führung von Arbeitszeitkonten bei Vollbeschäftigten Arbeitnehmern sind in vielen Betrieben längst ein gängiges Mittel, um schnell auf Auftragsspitzen und sonstige Arbeitszeitschwankungen reagieren zu können. Arbeitszeitkonten können natürlich auch für Ihre Minijobber eine clevere Möglichkeit sein, genau auf solche Schwankungen der anfallenden Arbeiten zu reagieren.
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob es möglich ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob und einen Minijob zeitgleich auszuüben. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte sich der Betrieb dabei um ein paar Details vom Beschäftigten bemühen, um diese Konstellation auch sicher umzusetzen.
Die Minijob-Zentrale erhöht zum 1.10.2020 die U1 und U2-Umlagesätze.Das bedeutet für alle Arbeitgeber, die Minijobber abrechnen einen Anstieg der Lohnnebenkosten ab Oktober 2020. In den meisten Fällen dürfte die Erhöhung der Umlagesätze jedoch zu verschmerzen sein, da sich die Anhebung moderat gestaltet.