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Kurzarbeitergeld Minijob Nebenjob

Bei Kurzarbeitergeld ist Minijob im Nebenjob möglich

Minijobber selbst können kein Kurzarbeitergeld erhalten. Das gilt auch dann, wenn der ganze Betrieb in Kurzarbeit ist. Allerdings können versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die kurzarbeiten einen Minijob im Nebenjob annehmen. Der Verdienst aus dem Minijob wird dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Kein Kurzarbeitergeld für Minijobber

Immer noch kein Kurzarbeitergeld für Minijobber

Die Corona-Pandemie hält die Betriebe weiter in Atem. Im November 2020 werden erneut zahlreiche Betriebe aufgrund der staatlichen Maßnahmen geschlossen. Für die Arbeitnehmer dieser Betriebe gelten bereits seit März 2020 bessere Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Doch Minijobber profitieren von diesen Regelungen nicht. Denn es gibt immer noch kein Kurzarbeitergeld für Minijobber.

Minijob und Kurzarbeitergeld

Minijob neben Kurzarbeitergeld

Viele Betriebe sind von Kurzarbeit betroffen. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, dass sie ihren Lohn nur teilweise ausgezahlt bekommen und den anderen Teil in Form von Kurzarbeitergeld. Doch was bedeutet diese Konstellation für den Minijob, wenn der Minijobber in seinem Hauptjob Kurzarbeitergeld bezieht?

Minijob neben Kurzarbeitergeld

Minijob neben Kurzarbeitergeld

Ein Minijob neben Kurzarbeitergeld ist möglich. Das ist zunächst die gute Nachricht für viele Minijobber in der aktuellen Lage. Doch was gilt es bei der Konstellation Minijob und Kurzarbeit in der Lohnabrechnung zu beachten. Hier ist es leider nicht ganz einfach.

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