Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss

Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz genießt. Also die Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss in allen einzelnen Jobs ein Thema ist.

Im Grunde zahlen nämlich alle Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Allerdings ist die Berechnung dieses Arbeitgeberzuschusses bei mehreren Arbeitgebern etwas komplizierter. Denn sie müssen Ihren Arbeitgeberzuschuss auf Grundlage der anderen Netto-Entgelte berechnen.

So berechnen Sie Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird als Netto-Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Sie müssen also zunächst einmal das kalendertäglichen Nettoentgelt aus der Beschäftigung berechnen. Anschließend würden Sie dieses mit dem Mutterschaftsgeld (13 €) vergleichen, um dann zu ermitteln wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist.

Hat die Arbeitnehmerin jedoch mehrere Minijobs, so können Sie nicht nur Ihre eigene Beschäftigung betrachten, sondern müssen das Gesamtentgelt aus allen Minijobs berücksichtigen. Es ist also erforderlich, dass Sie sich mit den anderen Arbeitgebern in Verbindung setzen, um das Gesamtnettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmerin zu erfahren.

Aus diesem monatlichen Gesamt-Nettoentgelt berechnet sich dann das kalendertägliche Gesamt-Nettoentgelt der Arbeitnehmerin. Anschließend berechnen Sie die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld (maximal 13 €) und dem ermittelten kalendertäglichen Nettoentgelt aus den Beschäftigungen.

Diese Differenz ist dann der Gesamt-Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschaftsgeld. Diesen Gesamt-Arbeitgeberzuschuss teilen Sie im Verhältnis für jeden Betrieb entsprechend auf. So können Sie dann Ihren eigenen Arbeitgeberzuschuss für die Mitarbeiterin berechnen.

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Berechnungsbeispiel Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss

Hört sich kompliziert an – ist es oft aber gar nicht, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Beispiel Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss:

Eine Arbeitnehmerin hat zwei Minijobs. Bei Ihnen (Minijob A) verdient sie 250 € netto. In anderen Minijob (Minijob B) verdient sie 200 € netto.

Minijob A: 250 €

Minijob B: 200 €

Gesamt: 450 €

Das Gesamt Nettoentgelt beträgt also 450 € monatlich.

Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld wird das kalendertäglichen Nettoentgelt auf Grundlage der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate zu Grunde gelegt. In dem Beispiel sind dies 1.350 € Nettoentgelt für die letzten drei Monate (= 450 € x 3).

Berechnung des kalendertäglichen Nettoentgelt:

1.350 € : 90 Tage = 15 € kalendertägliches Nettoentgelt insgesamt

Das kalendertägliche Nettoentgelt von 15 € ist um 13 € Mutterschaftsgeld zu reduzieren. Es verbleibt ein Rest von 2 €. Dies ist der Gesamt-Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftsgeld.

Verhältnis Rechnung zwischen den Beschäftigungen:

Minijob A: 250 € : 450 € x 2 € = 1,11 € kalendertäglicher Netto-Arbeitgeberzuschuss

Minijob B: 200 € : 450 € x 2 € = 0,89 € kalendertäglicher Netto-Arbeitgeberzuschuss

Monatlicher Arbeitgeberzuschuss:

Minijob A: 30 Tage x 1,11 € = 33,30 €

Minijob B: 30 Tage x 0,89 € = 26,70 €

 

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Ich hoffe, dass Ihnen dieses Beispiel Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss die Berechnung von Multi-Minijobbern erleichtert hat. Im Grunde verläuft auch bei Multi-Minijobbern die Zuschussberechnung zum Mutterschaftsgeld ähnlich wie bei der „normalen“ Zuschussberechnung, wenn es sich nur um einen Minijob handelt. Bei Mehrfachbeschäftigten wird lediglich noch die Verhältnisrechnung zum Schluss als i-Tüpfelchen oben draufgesetzt.

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3 Antworten

  1. […] Sie bitte auch meinen Artikel zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei mehrfachbeschäftigten […]

  2. Benjamin Lex sagt:

    Guten Tag,

    wenn ich richtig sehe ist in ihrem Beitrag zur Berechnung des Mutterschutzgeldes bei 2 Arbeitgebern, haben sie den Arbeitgeber B mit 100 Euro veranschlagt. Des weiteren funktioniert ihre Formel, leider in der Praxis nicht.

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Vielen Dank für den Hinweis, da ist im Beispiel ein Fehler passiert – nun ist das Beispiel korrigiert und sollte jetzt auch passen.

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