Schlagwort-Archive: Minijobgrenze

Pflegemindestlohn 2019 steigt erneut

Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.

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Mindestlohn 2019 steigt auf 9,19 Euro

Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.

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Steigt die Minijobgrenze 2019?

Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.

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Ist die Stundenanzahl bei Minijob begrenzt?

Gibt es eine maximale Stundenanzahl bei Minijob? Diese Frage treibt viele Minijobber und Betriebe um. Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst nicht. Aber wie so oft, sollten Sie hier ins Detail gehen.

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Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausüben

Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.

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Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?

Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?

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Minijob ist Nebenjob

Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.

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Saisonarbeitnehmer beschäftigen

Wenn Sie Saisonarbeitnehmer beschäftigen, gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer kann wie jede andere Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen führen. Das gilt übrigens auch für die Unfallversicherung, hier gibt es keine Besonderheiten.

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Auch Minijobber dürfen Herausgabe private Handynummer verweigern

Herausgabe private Handynummer kann der Betrieb einen Arbeitnehmer zur Herausgabe der privaten Handynummer zwingen? Ein interessantes Urteil in der aktuell geführten Datenschutz-Diskussion kommt dieser Tage aus Thüringen. Hier haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gericht durchgesetzt, dass sie ihre privaten Handynummern nicht an den Arbeitgeber herausgeben müssen. Die Rettungsleitstelle muss in Notfällen nun auf anderem Weg versuchen Personal zu aktivieren.

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Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2018

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1.5.2018.

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