Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Somit kann der Neben-Minijob, den einige Ihrer Minijobber nebenberuflich ausüben, grundsätzlich nicht durch den Hauptarbeitgeber untersagt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, wenn die berechtigten Interessen des (Haupt)Arbeitgebers beeinträchtigt werden.
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Minijob und Arbeitgeberwechsel – Überschreiten der Minijobgrenze?
Endet oder beginnt ein Minijob im laufenden Kalendermonat, so muss keine anteilige Minijobgrenze gebildet werden, wenn der Minijob länger als einen Monat andauert. Doch was gilt bei Minijob und Arbeitgeberwechsel, wenn es dadurch zum Überschreiten der Minijobgrenze kommt?
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Überschreiten der Minijobgrenze dreimal möglich
Grundsätzlich sind Minijobs versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Entgelt die Minijobgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist jedoch bis zu dreimal möglich, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.
Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel
Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.
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Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Arbeitgeberwechsel
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist bei dem Großteil der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) Usus. Fast jeder Minijobber lässt sich gleich zum Beginn seines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien. Oder gilt diese Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch bei einem Arbeitgeberwechsel?
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Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber
Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.
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Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung?
Beim Ausscheiden eines Minijobbers stellt sich die Frage, ob durch Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung der Minijobstatus in Gefahr gerät.
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Weihnachtsgeld und Minijob kann zum Problem werden
Weihnachtsgeld und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings sollten Sie in der Lohnabrechnung die Besonderheiten von Einmalzahlungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Minijobber kennen.
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