Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.
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Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern abfragen
Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.
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Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausüben
Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.
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Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?
Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?
Arbeitszeitreduzierung auf Minijob und Urlaubsanspruch
Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, so verändert sich oft auch der Urlaubsanspruch. Konkret: Die Anzahl der Urlaubstage. Hierbei sind gerade bei einer Arbeitszeitreduzierung von einer Vollzeitstelle auf einen Minijob einige versicherungsrechtliche Gegebenheiten zu beachten. So stellt sich die Frage, ob die Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze gefährden können.
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Minijob ist Nebenjob
Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.
Gleitzone und Nebenjob – ist das sinnvoll?
Gleitzone und Nebenjob – geht das und ist das überhaupt sinnvoll? Viele Lohnbüros und Arbeitnehmer stellen sich diese Frage. Arbeitet ein Arbeitnehmer in der Gleitzone im Nebenjob, sollten Sie im Lohnbüro einige Dinge beherzigen. Denn für den Gleitzonenarbeitnehmer ist diese Konstellation oft sehr ungünstig – also teuer.
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Ist ein kurzfristiger Aushilfsjob im Nebenjob zulässig?
Ein kurzfristiger Aushilfsjob im Nebenjob soll ausgeübt werden, ob das zulässig ist, ist eine häufige Frage, die an mich herangetragen wird. Neben der Frage, ob es generell zulässig ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob im Nebenjob auszuüben, geht es oftmals auch um die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
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Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2018
Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1.5.2018.
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Überschreitung der Minijobgrenze – das ist zu tun
Eine Überschreitung der Minijobgrenze hat Folgen für das Beschäftigungsverhältnis. So kann die Überschreitung der Minijobgrenze beispielsweise dazu führen, dass der Status des Beschäftigten als Minijobber nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Doch was muss das Lohnbüro tun, wenn es zu einer Überschreitung der Minijobgrenze kommt?
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